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Rentabel vermieten

Geschrieben am 21-01-2010

München (ots) - Mietnomaden: Sie nutzen das Mietrecht bewusst aus
und schädigen so den Vermieter massiv. Aber auch Arbeitslosigkeit,
Scheidung oder gesundheitliche Probleme verschlechtern die
finanzielle Lage oft so sehr, dass das Geld für die Miete nicht mehr
ausreicht. Keine einfache Zeit also für Eigentümer von Immobilien. Ob
sich eine Immobilie rentiert, hängt damit wesentlich von einem
solventen Mieter ab. Wie zermürbende und teure Rechtsstreitigkeiten
vermieden werden können, erklärt Andrea Nasemann, Rechtsanwältin und
Autorin des Beck kompakt-Ratgebers "Vermietertipps" (Verlag C.H.
Beck).

Bei der Suche nach einem solventen Mieter sollte der
Mietinteressent genau unter die Lupe genommen werden: "Fragen Sie
Bewerber nach ihrem verfügbaren Nettoneinkommen und nach weiteren
unterhaltspflichtigen Personen. Überprüfen Sie diese Angaben durch
eine Wirtschaftsauskunftei und mithilfe der Schuldnerverzeichnisse
der Amtsgerichte", rät Andrea Nasemann.

Haben Sie sich für einen seriösen Bewerber entschieden, sollten
Sie den Mietvertrag schriftlich abschließen. Mietvertragsformulare
sind im Schreibwarenhandel oder Internet erhältlich. Es empfiehlt
sich, parallel zur Schlüsselübergabe die vereinbarte Mietkaution
übergeben zu lassen.

Doch was ist zu tun, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt und
ich vermutlich an einen Mietnomaden geraten bin? Die Autorin Andrea
Nasemann rät, so schnell wie möglich die Notbremse zu ziehen und dem
Mieter zu kündigen. Eine Kündigung ist möglich, wenn der Mieter
entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht oder
nicht vollständig bezahlt und der Gesamtrückstand mehr als eine
Monatsmiete übersteigt. Wichtig ist, dass die Kündigung dem Mieter
nachweislich zugestellt wird - zum Beispiel durch einen Boten, der
über den Inhalt des Schreibens informiert ist und es dem Mieter in
den Briefkasten wirft oder auch durch den Gerichtsvollzieher.

Handelt es sich um eine ordentliche Beendigung des
Mietverhältnisses, sollten Mieter und Vermieter ein Abnahmeprotokoll
erstellen. "Unterschreiben Sie das Protokoll nur unter Vorbehalt.
Dies lässt Ihnen die Möglichkeit, Mängel, die Sie zum
Abnahmezeitpunkt nicht entdeckt haben, unter Umständen später doch
noch geltend zu machen", empfiehlt die Rechtsanwältin.

Andrea Nasemann, Vermietertipps für mehr Rentabilität, Reihe Beck
kompakt, Verlag C.H.Beck, 2009, 128 Seiten, EUR 6,90, ISBN:
978-3-406-59398-7 - www.beck-shop.de/28651

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2

Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
Uta Kiechle
Tel. (089) 38189-386
Fax (089) 38189-480
E-Mail: Uta.Kiechle@beck.de
Internet: www.presse.beck.de


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