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Mietnebenkosten: Abrechnung genau prüfen

Geschrieben am 14-01-2010

München (ots) - Mietnebenkosten haben sich hierzulande längst zu
einer zweiten Miete entwickelt. Heizkosten, Müllgebühren,
Stromversorgung - die Preise schnellen geradezu in die Höhe. Wenn in
den nächsten Wochen die Mietnebenkostenabrechnungen ins Haus
flattern, lohnt ein genaues Hinsehen. Denn: "Jede zweite Abrechnung
ist fehlerhaft", schätzt Dirk Kimmeskamp, Rechtsanwalt und Autor des
Beck kompakt-Ratgebers "Mietnebenkosten-Abrechnung" (Verlag
C.H.Beck). Der Experte sagt, worauf zu achten ist.

"Der Vermieter legt oft Kosten auf den Mieter um, die er
eigentlich selbst zu tragen hätte", weiß der Bochumer Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dies ist gerne bei
Reparaturarbeiten der Fall. Aber auch bei den Kosten für den Hauswart
sollte man genau nachprüfen. "Häufig wird an dieser Stelle doppelt
abgerechnet", warnt Dirk Kimmeskamp. "Wenn der Hausmeister nebenbei
den Garten pflegt oder die Treppe putzt, darf dies kein zusätzlicher
Kostenpunkt sein. Reparaturarbeiten oder Hausverwaltertätigkeiten,
die der Hausmeister erbringt, sind überhaupt nicht umlagefähig und
müssen von den Hausmeisterkosten abgezogen werden." Kann der Mieter
die Abrechnung nicht nachvollziehen, sollte er auch dies beim
Vermieter beanstanden.

Liegt die Nebenkostenabrechnung nicht spätestens zwölf Monate nach
dem Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter auf dem Tisch, braucht
dieser keine Nachzahlungen zu leisten. Andererseits hat der Mieter
nach Erhalt der Abrechung zwölf Monate Zeit, Reklamationen
vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist kann er nicht mehr gegen eine
falsche Abrechung vorgehen. "Vor der Bezahlung sollte der Mieter die
Rechnung unbedingt sorgfältig prüfen", rät Autor Kimmeskamp. Denn ist
die Rechnung einmal bezahlt, gilt sie in der Regel als richtig
anerkannt.

Unwirksame Abrechnung Fehlt eine der nachfolgenden Angaben, ist
die Mietnebenkostenabrechnung unwirksam, und der Mieter muss nichts
nachzahlen - egal wie viel er verbraucht hat:

- Aufstellung der Gesamtkosten
- Angabe des Abrechnungszeitraums
- Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels
- Anteil des Mieters an den Gesamtkosten
- Abzug der Vorauszahlungen
- Gesamtbetrag

Dirk Kimmeskamp "Mietnebenkosten-Abrechnung", Verlag C.H.Beck
2009, Reihe Beck kompakt, ISBN 978-3-406-59394-9, Euro 6,80,
www.beck-shop.de/28629

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
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Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
RA Mathias Bruchmann
Tel. (089) 381 89-266
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de
Internet: www.presse.beck.de


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