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EANS-Hauptversammlung: TUI AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 07-01-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2010

TUI AG
Aktiengesellschaft
Hannover Congress Centrum
17. Februar 2010
10.30 Uhr

Einladung

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der ordentlichen
Hauptversammlung 2010 am Mittwoch, dem 17. Februar 2010, 10.30 Uhr,
in das Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175
Hannover, ein.

TUI Aktiengesellschaft
Berlin/Hannover
Karl-Wiechert-Allee 4
30625 Hannover

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zerlegt in 251 535 325
nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

Wertpapier-Kennnummern für stimmberechtigte und dividendenberechtigte
Aktien: ISIN-Code WKN DE 000 TUA G00 0 TUA G00 DE 000
TUA G7B7 TUA G7B DE 000 TUA G8B5 TUA G8B

für stimmberechtigte Aktien:
ISIN-Code WKN
DE 000 TUA G1C8 TUA G1C

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 17.
Februar 2010

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September
2009, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage-
und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben
nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats

2. Bilanzergebnis der TUI AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar
bis 30. September 2009 Vorstand und Aufsichtsrat legen folgendes
ausgeglichenes Bilanzergebnis vor: Der Jahresfehlbetrag der TUI AG
beläuft sich auf 97 978 530,55 EUR. Zum Ausgleich des
Bilanzergebnisses ist ein entsprechender Betrag der Kapitalrücklage
entnommen worden. Damit wird der Hauptversammlung ein ausgeglichenes
Bilanzergebnis vorgelegt. Eine Beschlussfassung steht deshalb nicht
an.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2009 Aufsichtsrat
und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009/10 vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 Der
Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2009/10 vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010
zu bestellen und außerdem mit der prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2009/10 zu betrauen.

6. Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds für die verbleibende
Amtszeit Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Dr. Jürgen
Krumnow, hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Aufsichtsratssitzung
am 14. Dezember 2009 niedergelegt. An seiner Stelle soll durch die
Hauptversammlung für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrats bis
zum Schluss der ordentlichen Hauptversammlung 2011ein neues
Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 11 der Satzung der TUI AG i.V.m.
§§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 7 Abs. 1 des
Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 aus
je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist
bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge
gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Klaus Mangold,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rothschild GmbH, Stuttgart, für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10
beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu
wählen.

Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3
Aktiengesetz (AktG): Herr Prof. Dr. Klaus Mangold ist Mitglied in
folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen: Alstom S.A., Paris Chubb Corporation, Warren
(NJ) Continental AG, Hannover Magna International Inc., Toronto Metro
AG, Düsseldorf Rothschild GmbH, Frankfurt Rothschild Europe, Paris
(Vice Chairman)

7. Verkleinerung des Aufsichtsrats von 20 auf 16 Mitglieder -
Satzungsänderung Die gegenwärtige Zahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats (je zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und
der Arbeitnehmer) orientiert sich an der Vorgabe des
Mitbestimmungsgesetzes für Unternehmen mit in der Regel mehr als 20
000 Arbeitnehmern in inländischen Konzernbetrieben, die durch die
tatsächlichen Verhältnisse im TUI Konzern allerdings nicht mehr
gedeckt ist. Regelmäßig sind in inländischen Konzernbetrieben der TUI
AG um die 10 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Für Unternehmen mit in der
Regel mehr als 10 000, jedoch nicht mehr als 20 000 Arbeitnehmern
schreibt das Mitbestimmungsgesetz einen Aufsichtsrat bestehend aus je
acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer
vor. Damit der Aufsichtsrat im nächsten Jahr, wenn die Amtszeit des
gegenwärtigen Aufsichtsrats endet, auf neuer satzungsmäßiger
Grundlage gewählt werden kann, muss schon in diesem Jahr die Satzung
entsprechend geändert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 11 Abs. (1)Satz 1 der
Satzung der TUI AG (bisher: "Der Aufsichtsrat besteht aus 20
Mitgliedern.") wie folgt zu ändern: "Der Aufsichtsrat besteht bis zum
Schluss der ordentlichen Hauptversammlung 2011 aus 20 Mitgliedern,
danach aus 16 Mitgliedern."

8. Abstimmung über das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands
der TUI AG Das am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sieht die Möglichkeit
vor, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das nachstehend erläuterte neue System
der Vorstandsvergütung gemäß § 120 Abs. 4 AktG zu billigen:

Vergütung der Mitglieder des Vorstands der TUI AG Die Gesamtvergütung
der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt.

Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die
Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche
Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung
des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter
Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur,
die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt.

Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für
hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus den
folgenden Bausteinen zusammen, wobei die feste Vergütung einen Anteil
von rund 40 % und die Jahreserfolgsvergütung sowie der Zielbetrag für
das langfristige Anreizsystem einen Anteil von jeweils 30 % an der
Zieldirektvergütung (Gesamtvergütung vor Beiträgen zur betrieblichen
Altersversorgung und Nebenleistungen) haben sollen:

• Erfolgsunabhängige feste jährliche Vergütung Die Vergütung aus
konzerninternen Mandaten wird auf diese Vergütung angerechnet.

• Jahreserfolgsvergütung Die Jahreserfolgsvergütung (JEV) ist
abhängig vom Grad der Erreichung des Erfolgsziels und der
individuellen Leistung der Vorstandsmitglieder. Erfolgsziel ist das
operative EBITA. Der Zielwert wird vom Aufsichtsrat jährlich
festgelegt.

Bei einem Zielerreichungsgrad unterhalb von 50 % wird keine
Jahreserfolgsvergütung gewährt. Bei einem Zielerreichungsgrad
oberhalb von 50 % wird der im Dienstvertrag des jeweiligen
Vorstandsmitglieds individuell festgelegte Zielbetrag mit dem
Zielerreichungsgrad - jedoch nicht mehr als 150 % - multipliziert.

Der so ermittelte Betrag wird durch den Aufsichtsrat auf Basis einer
Ermessensentscheidung über die individuelle Leistung des
Vorstandsmitglieds mit einem Faktor zwischen 0,8 und 1,2 angepasst.

Die auf diese Weise ermittelte und daraufhin festgestellte
Jahreserfolgsvergütung wird zu 50 % nach der Feststellung des
Jahresabschlusses der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat für das
betreffende Jahr ausgezahlt. Die verbleibenden 50 % der
festgestellten Jahreserfolgsvergütung werden zu gleichen Teilen auf
die beiden nachfolgenden Jahre vorgetragen und dort in Abhängigkeit
von der jeweiligen Zielerreichung in der Höhe angepasst.

Wenn der Dienstvertrag vor Ablauf des gestaffelten Leistungszeitraums
für die vorgetragenen Beträge endet, wird das Guthaben nach der
Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Jahr, in
das der Stichtag der Beendigung des Dienstvertrages fällt,
entsprechend dem Zielerreichungsgrad in diesem Jahr in der Höhe
angepasst und in bar ausgezahlt. Die vorgetragenen Beträge verfallen,
wenn der Dienstvertrag seitens der Gesellschaft aus Gründen in der
Person bzw. im Verhalten des Berechtigten oder seitens des
Berechtigten gekündigt wird.

• Langfristiges Anreizsystem Das langfristige Anreizsystem besteht
aus einem auf virtuellen Aktien der TUI AG beruhenden Programm.

Für Vorstandsmitglieder ist ein individueller Zielbetrag im
Dienstvertrag festgelegt, der jährlich auf Basis des
durchschnittlichen Aktienkurses der TUI AG der zwanzig Börsentage vor
Festlegung in virtuelle Aktien umgerechnet wird.

Nach Ablauf von vier Jahren wird ein Zielerreichungsgrad ermittelt
durch einen Vergleich der Entwicklung der Kennzahl Total Shareholder
Return (TSR) der TUI AG mit der Entwicklung des Total Shareholder
Return des Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure.

Liegt der Zielerreichungsgrad der TUI AG unterhalb von 25 % des
Vergleichswerts, werden keine virtuellen Aktien vergütet. Oberhalb
von 25 % wird der Zielerreichungsgrad mit der Anzahl der gewährten
virtuellen Aktien - jedoch nicht mehr als 175 % - multipliziert.

Die so ermittelte Anzahl der virtuellen Aktien wird mit dem
durchschnittlichen Aktienkurs der TUI AG am Ende des vierjährigen
Leistungszeitraums multipliziert, und der sich ergebende Betrag wird
in bar ausgezahlt.

Der maximale Auszahlungsbetrag ist auf das Dreifache des
individuellen Zielbetrags begrenzt.

Wenn der Dienstvertrag vor Ablauf des Leistungszeitraums endet, wird
zum Stichtag der Beendigung des Dienstverhältnisses die maßgebliche
Anzahl virtueller Aktien auf Basis der Zielerreichung zum Stichtag
der Beendigung des Dienstverhältnisses ermittelt, mit dem
durchschnittlichen Aktienkurs der TUI AG zum Zeitpunkt der Beendigung
des Leistungszeitraums umgerechnet und in bar ausgezahlt. Die
Ansprüche verfallen, wenn der Dienstvertrag seitens der Gesellschaft
aus Gründen in der Person bzw. im Verhalten des Berechtigten oder
seitens des Berechtigten gekündigt wird.

• Betriebliche Altersversorgung Mitglieder des Vorstands erhalten
jährlich einen im Dienstvertrag vereinbarten Beitrag zur
betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge zur betrieblichen
Altersversorgung werden mit einem vom Aufsichtsrat festgelegten
Prozentsatz verzinst. Als reguläre Altersgrenze ist die Vollendung
des 60. Lebensjahres vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des
Bezugsberechtigten als Einmalzahlung, Ratenzahlung oder
Rentenzahlung.

• Nebenleistungen Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf die
folgenden Nebenleistungen: - Dienstwagen mit Fahrer - Erstattung der
Kosten von Dienstreisen - Unfallversicherung - Rechtsschutz- und
D&O-Versicherung, letztere mit einem Selbstbehalt von 10 % des
Schadens bis maximal des Eineinhalbfachen der festen jährlichen
Vergütung - Reisevergünstigungen für die in den Katalogen der World
of TUI angebotenen Programme

Teilnahme
Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 21 der Satzung die
Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und für deren Aktienbestand bis zum Ablauf der Meldefrist (10.
Februar 2010, 24.00 Uhr) bei der Gesellschaft die Aktionäre selbst
oder ihre Vertreter zur Teilnahme angemeldet wurden. Gemäß § 21 Abs.
2 der Satzung finden Eintragungen im Aktienregister am Tag der
Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen davor nicht statt.
Aktionäre, die spätestens am 2. Februar 2010 im Aktienregister
eingetragen sind, werden von uns angeschrieben und können sich dann
anmelden:

schriftlich unter der Postadresse
TUI Aktionärsservice
Hauptversammlung 2010
69975 Mannheim

per Telefax unter der Nummer
+49 (0) 69 91 33 91 17

elektronisch unter der Internet-Adresse (ab dem 26. Januar 2010)
www.tui-group.com unter dem Link "Hauptversammlung 2010"

Aktionäre der TUI AG haben auch in diesem Jahr die Möglichkeit, sich
oder einen Vertreter elektronisch über das Internet anzumelden und
entsprechend Eintrittskarten für die Hauptversammlung zu bestellen
oder den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und
Weisungen zu erteilen. Dieser Service steht ab dem 26. Januar 2010
unter www.tui-group.com unter dem Link "Hauptversammlung 2010" zur
Verfügung. Die für den Zugang zum persönlichen Internetservice
erforderliche Aktionärsnummer und die individuelle Zugangsnummer
stehen auf der Rückseite des o. a. personalisierten Anschreibens.

Aktionäre, deren Anmeldung bis zum 10. Februar 2010, 24.00 Uhr, bei
der Gesellschaft eingegangen ist, können noch bis zum 16. Februar
2010, 24.00 Uhr, eingehend unter den oben genannten Adressen,
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
erteilen, die Weisungen ggf. wieder ändern sowie die Vollmacht
widerrufen. Dies gilt auch für Vollmachten und Weisungen, die schon
vor dem 26. Januar 2010 den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
erteilt wurden.

Eintrittskarten können bis spätestens zum 10. Februar 2010, 24.00 Uhr
bestellt werden. Aktionäre, die nicht bis zum 2. Februar 2010, jedoch
spätestens bis zum 10. Februar 2010 im Aktienregister eingetragen
sind, können Eintrittskarten ausschließlich schriftlich oder per
Telefax unter der o.g. Postanschrift beziehungsweise Faxnummer
(eingehend bis spätestens zum 10. Februar 2010, 24.00 Uhr) bestellen.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
die von der Gesellschaft eingesetzten Stimmrechtsvertreter oder einen
sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Vollmachtsformulare finden sich außer in den persönlichen Einladungen
auch unter der Internet-Adresse www.tui-group.com unter dem Link
"Hauptversammlung 2010".

Sofern Vertreter von Aktionären gegenüber der Gesellschaft ihre
Bevollmächtigung nachzuweisen haben, also nicht der für
Kreditinstitute, geschäftsmäßig Handelnde und Aktionärsvereinigungen
geltenden Ausnahmevorschrift des § 135 AktG unterfallen, kann der
Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten auch durch
Übersendung einer E-Mail an die E-Mail-Adresse "tui.hv@rsgmbh.com"
erfolgen. Die E-Mail muss außer einer Kopie der Vollmacht selbst bzw.
der Bestätigung, dass Vollmacht erteilt wurde, mindestens Angaben
über den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs sowie
die Stückzahl der vertretenen Aktien und den Namen und Wohnort des
Vertreters enthalten.

Für die Bevollmächtigung und Stimmrechtsausübung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gleichgestellten
Personen gelten die speziellen Regelungen in § 135 AktG. Für die
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter gelten die nachstehenden Besonderheiten.

Den Aktionären der TUI AG wird angeboten, ihre Stimmrechte durch
weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmacht und Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können schriftlich mittels
des Antwortbogens, der Bestandteil der persönlichen Einladung ist,
per Telefax sowie per Internet unter Verwendung der genannten
Adressen/Telefaxnummer erteilt werden.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach den erteilten
Weisungen abzustimmen. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig und
das Stimmrecht wird nicht ausgeübt. Sind Weisungen nicht eindeutig,
enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene
Anträge.

Mit Zusendung einer persönlichen Einladung erhalten die Aktionäre das
entsprechende Formular, um Vollmacht und Weisungen zu erteilen.

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen gem. §§ 126, 127 AktG

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge für die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern und die Bestellung des Abschlussprüfers
können gerichtet werden an:

TUI Aktiengesellschaft
Gesamtvorstandssekretariat
Karl-Wiechert-Allee 4
30625 Hannover
Telefax: +49 (0)511 5 66-19 96
E-Mail: gegenantraege.hv@tui.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach
§§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Wir werden bis spätestens
Dienstag, den 2. Februar 2010, 24.00 Uhr, eingehende, zugänglich zu
machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, einer Begründung (nur bei Gegenanträgen
erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
der Internet-Adresse www.tui-group.com unter dem Link
"Hauptversammlung 2010" veröffentlichen.

Hinweise zu Ergänzungsanträgen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500 000
EUR des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können in gleicher
Weise wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft
spätestens bis zum Sonntag, dem 17. Januar 2010, 24.00 Uhr, in
schriftlicher Form zugegangen sein. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das
Ergänzungsverlangen halten.

Hinweise zum Auskunftsrecht des Aktionärs

Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der TUI AG zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3
AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die
Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft, in der
Hauptversammlung und über mindestens sieben Tage vor deren Beginn
durchgängig zugänglich ist.

Informationen nach § 124 a AktG Die Internetseite der TUI AG, über
die die Informationen nach § 124 a AktG zugänglich sind, lautet wie
folgt: www.tui-group.com unter dem Link "Hauptversammlung 2010".

Für weitere Informationen steht die TUI Aktionärs-HV-Hotline unter
der Nummer (0800) 56 00 841 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und
18.00 Uhr zur Verfügung.

Berlin/Hannover, im Januar 2010

Der Vorstand

.....................................................................
........... TUI AG announces the covening of the General Meeting
2010. Please click on http://www.tui-group.com/en/ir/agm for an
English translation of the invitation.

.....................................................................
...........


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: TUI AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Investor Relations Kontakt:

Björn Beroleit, Telefon: +49 (0) 511 566 1310

Nicola Gehrt, Telefon +49 (0) 511 566 1435



Media Kontakt:

Uwe Kattwinkel, Telefon +49 (0) 511 566 1417

Robin Zimmermann, Telefon +49 (0) 511 566 1488

Branche: Transport
ISIN: DE000TUAG000
WKN: TUAG00
Index: MDAX, CDAX, HDAX, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Regulierter Markt
Hamburg / Regulierter Markt
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
Hannover / Regulierter Markt
München / Regulierter Markt


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