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Berliner Gericht macht Phoenix-Anlegern Weihnachtsgeschenk: EdW zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung verurteilt

Geschrieben am 22-12-2009

Jena/Berlin (ots) - Die Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) musste kurz vor Weihnachten eine
empfindliche Niederlage einstecken. Das zuständige Berliner
Zivilgericht hat die EdW zur Zahlung der gesamten gesetzlichen
Entschädigung an Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH
verurteilt. "Damit ist die Entschädigungseinrichtung erstmals zur
vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende
Phoenix Anleger verurteilt worden. Der "Teilentschädigungspraxis" der
EdW hat das Gericht endlich ein Riegel vorgeschoben", erklärt
Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte
(Jena), der gleich zwei Urteile gegen die EdW für geschädigte Anleger
erstritten hat.

Mit den richterlichen Entscheidungen erhält die bisherige
Vorgehensweise der EdW einen erheblichen Dämpfer. Denn seit Jahren
warten die rund 30.000 geschädigten Phoenix Anleger auf den Erhalt
ihrer gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen nach dem
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Bis auf
wenige Ausnahmen hat die EdW freiwillig bisher nur
"Teilentschädigungen" geleistet. "Nun konnten wir die EdW endlich
gerichtlich dazu zwingen, dass sie die gesamte Entschädigung an die
Anleger bezahlen muss. Die EdW hat die Anleger jahrelang nur
hingehalten", so Rechtsanwalt Kilian weiter.

Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war
bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit
dieser Zeit warten die Anleger auf die gesetzliche Entschädigung
durch die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen.
Nach eigenen Angaben der EdW vom November 2009 wurden bisher erst
8.400 Anlegern eine Teilentschädigung zugesagt; insgesamt soll die
Entschädigungseinrichtung 10.200 Entscheidungen getroffen und rund 37
Millionen Euro ausgezahlt haben. "Das kann sich nun zugunsten der
Anleger ändern, denn nach Auffassung des Gerichtes muss die EdW nun
auch den bislang zurückgehaltenen Rest zahlen." betont Rechtsanwalt
Kilian, der zusammen mit seinem Team über 1.900 geschädigte Phoenix
Anleger vertritt und bereits fünf Monate nach Klageerhebung die
Verurteilung der EdW erreichen konnte.

Gleichzeitig sind die beiden Urteile, wenn auch noch nicht
rechtskräftig, eine schallende Ohrfeige für die
Verbraucherschutzzentralen, die die Anleger in den vergangenen Jahren
immer wieder davor gewarnt hatten sich von "dubiosen
Verbraucherschutzanwälten" in Sachen Phoenix beraten zu lassen, oder
aber gar gegen die EdW zu klagen. "Die Anleger, die darauf vertraut
haben, haben im Gegensatz zu den klagenden Anlegern, nur weitere
wertvolle Zeit verloren und sollten nunmehr nicht mehr zögern auch
ihre Rechte durchsetzen zu lassen. Die Verbraucherzentralen sind
dabei in der Vergangenheit jedenfalls ganz offensichtlich keine gute
Adresse gewesen". Kilian zeigt sich auch sehr überrascht darüber,
dass die EdW einigen Anlegern offensichtlich freiwillig den vollen
Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt hat, ohne sich
diesen Anlegern gegenüber auf Aussonderungsrechte zu berufen, während
anderen Anlegern keine oder nur Teilentschädigungen erhalten haben
und deshalb klagen mussten. "Ich hoffe nur, dass die EdW hier die
Entschädigungen nicht bevorzugt an die Millionäre unter den Anlegern
ausgezahlt hat, denn das wäre ein weiterer Skandal in Sachen
Phoenix."

Nach diesen Erfolgen werden PWB Rechtsanwälte jetzt weitere Klagen
gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
einleiten, um so mit Hilfe des Gerichtes auch für andere Anleger das
Entschädigungsverfahren zu einem schnellen und erfolgreichen
Abschluss zu bringen.

Ein ausführliches TV-Interview mit Rechtsanwalt Matthias Kilian
gibt es unter www.pwb-law.com .

PWB Rechtsanwälte

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Wirtschafts-,
Kapitalanlage-, Schadens-, Opfer- und Arbeitsrecht spezialisiert.
PWB vertritt sowohl private als auch institutionelle Kapitalanleger
in bzw. aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Portugal,
Frankreich, Südafrika, Italien und den Vereinigten Staaten von
Amerika. Die Kanzlei wird im JUVE-Handbuch 2005/2006, 2006/2007 und
2007/2008 als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei
hervorgehoben

PWB Rechtsanwälte (Jena) ist eine der größten Anwaltskanzleien
Mitteldeutschlands mit derzeit 14 spezialisierten Juristinnen und
Juristen sowie mehr als 60 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern.

Originaltext: PWB Rechtsanwälte Jena
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69720
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69720.rss2

Pressekontakt:
PWB Rechtsanwälte
Kanzlei im "Roten Turm"
Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11a
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 08
Fax. 03641 35 35 09
Mail: pwb@pwb-law.com
www. pwb-law.com


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