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Die Reform der Reform / Wachstumsbeschleunigungsgesetz bessert Erbschaftsteuerreform nach

Geschrieben am 18-12-2009

Frankenthal (ots) - Rückblick: Am 1. Januar 2009 trat die große
Erbschaftsteuerreform in Kraft, die nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen
Bewertungsvorschriften erforderlich geworden war. Jetzt, kaum ein
Jahr später gibt es die nächsten Änderungen. Die neue Bundesregierung
verbessert mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Stellung
von Unternehmensnachfolgern und entlastet Geschwister, Nichten und
Neffen.

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Unternehmensnachfolger, die den
Betrieb geerbt oder übertragen bekommen haben, das Erhaltene
grundsätzlich nur zu 15% versteuern. Die anderen 85% bleiben als sog.
begünstigtes Vermögen außer Ansatz. Dies galt bisher allerdings nur
unter der Voraussetzung, dass der Betrieb weitergeführt wird und in
den folgenden sieben Jahren die insgesamt gezahlte Lohnsumme
mindestens 650% des vor der Unternehmensnachfolge gezahlten
Durchschnittsjahreslohnes beträgt.

Besserstellung von Unternehmensnachfolgern

Angesichts der aktuellen Probleme selbst großer Traditionsfirmen
aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise sah sich die neue Regierung
gezwungen, diese Voraussetzungen für die Verschonung der
Unternehmensnachfolger zu lockern. Die Lohnsummenfrist wird daher zum
1. Januar 2010 auf fünf Jahre verkürzt, die zu erbringende
Mindestlohnsumme auf 400% verringert. "Hiermit soll das
gesetzgeberische Ziel, Arbeitsplätze auf Dauer zu erhalten, besser
erreicht werden", so Daniel Wassmann von der Notarkammer Pfalz. "Denn
wenn ein Unternehmer aufgrund schlechter Auftragslage gezwungen wird,
Arbeitsplätze abzubauen, soll seine Situation nicht auch noch durch
den nachträglichen Anfall von Erbschaftsteuer verschlechtert werden."

Niedrigere Steuersätze in Steuerklasse II

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft die erbschaftsteuerliche
Situation von Geschwistern, Nichten und Neffen. "Diese waren bisher
die großen Verlierer der Erbschaftsteuerreform", meint Wassmann. Sie
werden zusammen mit anderen Verwandten (außer Abkömmlingen und
Eltern) als Erben in die Erbschaftsteuerklasse II eingeordnet.
Bislang stand ihnen deshalb nur ein Freibetrag von 20.000,- Euro zu.
Alles, was darüber hinaus ging, musste mit 30-50% versteuert werden.
Ab dem 1. Januar 2010 wird sich die Situation dieser Erben
verbessern. Zwar bleibt der Freibetrag gleich niedrig, doch wird der
Steuertarif deutlich nach unten korrigiert. Die Erben der
Steuerklasse II müssen künftig "nur" noch, je nach Höhe des Wertes
des Geerbten, zwischen 15 und 43% Erbschaftsteuer zahlen.

Steuer sparen durch richtige Nachlassplanung

Richtig Sparen kann man durch geschickte erbrechtliche
Gestaltungen und insbesondere durch vorweggenommene, lebzeitige
Übertragungen von Wohnimmobilien. Beispielsweise kann bereits seit
dem 1. Januar 2009 bei einer Übertragung eines Wohnhauses zu
Lebzeiten ein vorbehaltenes Wohn- oder Nutzungsrecht wertmindernd bei
der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Ein Wohnhaus, das gegen Einräumung eines umfassenden Nutzungsrechtes
für den Schenker zu dessen Lebzeiten übertragen wird, kann daher zu
deutlich weniger Schenkung- und Erbschaftsteuer führen, als wenn es
erst beim Ableben des Eigentümers im Rahmen der Erbfolge übergeht.

Wassmann rät: "Bei diesen Gestaltungen gibt es keine Patentlösung,
die für alle Familien passt. Eine individuelle Beratung, am besten
durch Notar und Steuerberater, ist für eine Nachfolgeplanung daher
unerlässlich, will man unliebsame Überraschungen vermeiden."

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Januar 2010: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Notarkammer Pfalz durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn
Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Dirk Solveen von
der Rheinischen Notarkammer, Herrn Dr. Rainer Regler von der
Landesnotarkammer Bayern, Herr Dr. Michael von Hinden von der
Hamburgischen Notarkammer sowie Herrn Dr. Thomas Diehn von der
Bundesnotarkammer.

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haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)

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