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Aktuelles Gerichtsurteil: WPSA-Siegel für Eier aus tiergerechter Legehennenhaltung als Verbraucherinformation zulässig (mit Bild)

Geschrieben am 11-12-2009

Oldenburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Eine Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher beim
Eierkauf zu schaffen - das war das Ziel der Deutschen Vereinigung für
Geflügelwissenschaft e.V. als sie vor gut einem Jahr das Siegel
"Tiergerechte Haltungsform" vorgestellt hat. Denn mit dem Siegel
sollten die Ergebnisse der qualifizierten Arbeit der
Geflügelwissenschaft sichtbar und für Konsumenten durch einen Blick
auf die Eierverpackung erkennbar gemacht werden.

"Das Siegel ist die Konsequenz jahrelanger Forschungen und
wissenschaftlicher Studien auf dem Gebiet der Legehennenhaltung,
deren Entwicklungen wir in Deutschland seit über 50 Jahren begleiten.
Während bei anderen Prüf- und Kontrollsystemen das Produkt im Fokus
steht, ist unser Siegel eine systembezogene Auslobung von
tiergerechten Haltungsformen", so Dr. Behr, Vizepräsident der
Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. Dabei basiert die
Zulassung von Legehennenhaltungsbetrieben neben einem fundierten
Kriterienkatalog auch auf der Kontrolle durch unabhängige
Zertifizierungsstellen.

Doch genau dies bezweifelt die Bad Homburger Wettbewerbszentrale
e.V., die im Sommer dieses Jahres ein Gerichtsverfahren gegen einen
der Siegelnutzer angestrengt hatte. Der Vorwurf: "irreführende
Werbung" und Verbrauchertäuschung, da durch Auslobung des
WPSA-Siegels "Tiergerechte Haltungsformen" auf der Verpackung der
Eindruck entstünde, dass derart gekennzeichnete Betriebe mehr für den
Schutz der Legehennen leisten würden als andere. Gestern fällte das
Landgericht Oldenburg ein erstinstanzliches Urteil und wies die Klage
gegen die Siegelnutzerin, die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co. KG in
vollem Umfang ab (Urteil vom 10. Dezember 2009, Az. 15 O 1634/09,
nicht rechtskräftig). Damit wurde erstmals gerichtlich festgestellt,
dass die gegen das WPSA-Siegel von verschiedensten interessierten
Kreisen erhobenen Irreführungsvorwürfe nicht haltbar sind.

"Wir sind sehr froh, dass sich das Gericht unserer Überzeugung
angeschlossen hat, und gehen davon aus, dass die eingetretenen
Verunsicherungen und Verzögerungen zur Nutzung unseres Siegels bei
den Eierproduzenten ebenso wie im Handel nunmehr überwunden sind.",
so Dr. Behr nach der Urteilsverkündung. Darüber hinaus verfolgt die
Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft auch den Gedanken einer
fortschreitenden Weiterentwicklung der Legehennenhaltung mit dem
Siegel, denn beteiligte Legehennenhalter verpflichten sich, der
Geflügelwissenschaft Daten zur Verfügung zu stellen. So können
zahlreiche Informationen gewonnen und ausgewertet werden, die die
Wissenschaft in die Lage versetzen, ihre Arbeit noch zielgerichteter
und effizienter im Bereich aller Haltungsformen von Legehennen zu
gestalten.

Die Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. ist eine
Länderorganisation in der Weltvereinigung der Geflügelwissenschaft
WPSA World`s Poultry Science Association, in der rund 7.000
Geflügelfachleute vereinigt sind. Die 1952 gegründete Deutsche
Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. repräsentiert mehr als 380
Geflügelexperten mit einem breit gefächerten Arbeitsgebiet.

Weitere Informationen unter www.wpsa.de

Originaltext: Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73141
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73141.rss2

Pressekontakt:
Dr. Klaus-Peter Behr
Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V
Hageler Str. 1
26197 Grossenkneten
T: +49-(0)-4473-948 987
F: +49-(0)-4473-948 999
klaus-peterbehr@t-online.de


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