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Gesetzliche Unfallversicherung: Das ändert sich im kommenden Jahr

Geschrieben am 10-12-2009

Berlin (ots) - Das Jahr 2010 bringt auch eine Reihe von Änderungen
für die gesetzliche Unfallversicherung. Zum Jahreswechsel geben
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sich erstmals ein gemeinsames
Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Es wird auch eine neue
zentrale Servicenummer geben.

Ab Januar prüfen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung auch
die Daten, die der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung
gemeldet hat. Weitere Änderungen betreffen die beitragsrechtliche
Behandlung von Wertguthaben in der Unfallversicherung.

Gemeinsames Erscheinungsbild

Mit Jahresbeginn 2010 ändert sich das Erscheinungsbild der
gesetzlichen Unfallversicherung. Zukünftig werden
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein gemeinsames Design in
ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Zentrales Element ist ein
einheitliches Logo, welches das bisherige Signet der
Berufsgenossenschaften mit dem Blau der Unfallkassen kombiniert.
"Dies ist ein Meilenstein hin zu einer einheitlichen Außendarstellung
der gesetzlichen Unfallversicherung", sagt Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). "Wir erhöhen damit die Sichtbarkeit und Wiedererkennung der
gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, diesen Zweig der
Sozialversicherung und seine Leistungen insgesamt bekannter zu
machen." Noch wüssten zu wenige Menschen über die Absicherung gegen
Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten Bescheid.

Übergang der Betriebsprüfungen

Aufgrund einer Entscheidung des Gesetzgebers im zweiten
Mittelstandsentlastungsgesetz prüft ab 2010 die gesetzliche
Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung, die vom
Arbeitgeber gemeldeten Daten zur Unfallversicherung. Die Jahrgänge
bis 2008 werden jedoch weiterhin von den Betriebsprüfern der
gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.

Beiträge auf Wertguthaben

Beim Beitrag zur Unfallversicherung müssen Arbeitgeber ab 1.
Januar 2010 eine Änderung bei der Behandlung von Wertguthaben
beachten. Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit ihrem
Arbeitgeber können Beschäftigte Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben
übertragen, um dieses später im Rahmen der Altersteilzeit oder eines
Sabbaticals zu entnehmen. Einige Berufsgenossenschaften erheben
Beiträge bisher erst bei der Auszahlung dieser Wertguthaben.
Zukünftig müssen Beiträge auf Wertguthaben einheitlich in der
gesamten Unfallversicherung dann gezahlt werden, wenn sie entstehen.
Arbeitgeber mit einer entsprechenden betrieblichen Vereinbarung
sollten die entsprechenden Hinweise ihrer Berufsgenossenschaft - auch
zum Umgang mit bereits bestehenden Wertguthaben - beachten.

Neue gemeinsame Infoline

Ab dem 04. 01. 2010 wird eine neue zentrale und kostenfreie
Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung eingerichtet:
Unter 0800 6050404 ist dann die "Infoline der Gesetzlichen
Unfallversicherung" von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 18
Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu
allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn
nötig werden sie auch weiter vermittelt an die zuständige
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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