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Nebenkostenabrechnung an Silvester: Frist verstrichen

Geschrieben am 03-12-2009

Nürnberg (ots) - Nebenkosten müssen binnen Jahresfrist mit Mietern
abgerechnet werden. Endet die Frist am Jahresende, reicht ein Einwurf
der Abrechnung an Silvester nicht aus, berichtet Immowelt.de, eines
der führenden Immobilienportale.

Vermieter müssen Nebenkosten spätestens ein Jahr nach Ende des
Abrechnungszeitraums abrechnen, um etwaige Nachzahlungen verlangen zu
können. Überbringt der Vermieter die Abrechnung des Vorjahres äußerst
knapp vor Fristablauf an Silvester, so kann er unter Umständen eine
solche Nachzahlung nicht mehr geltend machen, urteilte nach Angaben
von Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, das
Landgericht Waldshut-Tiengen (Az.: 1 S 19/09).

Im verhandelten Fall warf der Vermieter die Abrechnung am späten
Silvesternachmittag gegen 17 Uhr seinem Mieter in den Briefkasten.
Der Mieter leerte diesen allerdings erst wieder am 2. Januar des
neuen Jahres. Nach Ansicht des Mieters sei deshalb die Jahresfrist
verstrichen. Der Vermieter hingegen argumentierte, der Mieter hätte
ja noch am 31. Dezember abends seinen Briefkasten leeren können und
bestand auf der Zahlung einer Nachforderung in Höhe von rund 650
Euro.

Die Richter gaben jedoch dem Mieter Recht. Denn der Mieter hätte
nicht damit rechnen müssen, dass am letzten Tag des Jahres um 17 Uhr
ein wichtiges Schreiben in seinen Briefkasten eingeworfen werde. Bei
Postzustellungen sei es ortsüblich, dass Briefe vormittags,
spätestens am frühen Nachmittag zugestellt würden. Aus diesem Grunde
sei dem Mieter nicht vorzuwerfen, dass er seinen Briefkasten erst
wieder am 2. Januar geleert habe. Auch das Hilfsargument des
Vermieters, wegen eines Eisregens hätte er die Abrechnung nicht
früher einwerfen können, ließ das Gericht nicht gelten.

Über Immowelt.de:

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Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2

Pressekontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15, www.twitter.com/immowelt


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