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Vertraute für den Ernstfall / Warum eine Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung erst schlagkräftig macht

Geschrieben am 01-12-2009

Baierbrunn (ots) - Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte
auch an eine Vorsorgevollmacht denken. Denn die legt fest, wer für
den Fall, dass man selbst keine Entscheidung mehr fällen kann, die
Anweisungen der Patientenverfügung durchsetzen soll. Auch die
Entscheidung über finanzielle, rechtliche und andere persönliche
Belange können in der Vorsorgevollmacht einer Person des Vertrauens
übertragen werden. Eltern, Partner oder Kinder sind keineswegs
automatisch dazu berechtigt. Liegt keine Vollmacht vor, kann ein
Gericht einen Betreuer bestellen. "Häufig gibt es eben jemanden, dem
man lieber seine persönlichen Dinge anvertraut als einem Betreuer,
den das Gericht bestimmt", sagt Thomas Diehn, Leiter des
Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer, in der "Apotheken Umschau".
Ausführliche Informationen und Musterformulare einer
Vorsorgevollmacht finden sich auf der Internetseite des
Bundesjustizministeriums (www.bmj.de) unter der Rubrik "Service" und
dort unter "Publikationen".

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2009 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de


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