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EANS-Adhoc: CHRIST WATER TECHNOLOGY AG / GLV schließt Übernahme von 80,5% der Stimmrechte an Christ Water Technology AG ab / Stimmrechtsmitteilung / Kündigungsrecht CHRIST-Anleihe

Geschrieben am 01-12-2009


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmen

01.12.2009

Der Vorstand der Christ Water Technology AG ("CWT") und das
Management der GLV Inc. ("GLV" oder "das Unternehmen"; Ticker Symbole
GLV.A, GLV.B / TSX) freuen sich, den Abschluss der Übernahme über die
indirekte Tochtergesellschaft Eimco Water Technologies GmbH von 80,5%
der Aktien der CWT angeboten durch die Aktionäre der CWT in das
freiwillige Übernahmeangebot der GLV während der am 17. November 2009
zu Ende gegangenen Angebotsfrist, bekannt zu geben.

Mit Mitteilung vom 30. November 2009 hält die GLV indirekt per 27.
November 2009 16.320.268 Aktien der Christ Water Technology AG, was
83,08% der Stimmrechte entspricht.

CWT Aktionäre, die bisher nicht vom Angebot Gebrauch gemacht haben,
können innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Angebotsfrist
gegen eine Barzahlung von EUR 3,35 pro Aktie gemäß denselben
Bestimmungen des freiwilligen Übernahmeangebots der GLV das Angebot
annehmen. GLV beabsichtigt die 100%ige Übernahme der CWT-Aktien.

Weiters steht Anleiheninhaber der CWT das Recht zu, aufgrund des
Kontrollwechsels die Rückzahlung der Anleihe zum Nominalwert plus
angefallener Zinsen zu verlangen gemäß den Anleihebestimmungen.
Unabhängig davon wird die Kündigung nur gültig, wenn zumindest
Kündigungserklärungen von gesamt 15% des Nominalwerts der Anleihe bei
der Zahlstelle von den Anleiheinhabern eingehen innerhalb von 30
Tagen nach dem Abschluss der Transaktion wie heute verlautbart.

Alle Mitteilungen der Anleihegläubiger an die Zahlstelle oder die
Emittentin, insbesondere eine Kündigung der
Teilschuldverschreibungen, sind gemäß § 8 Abs 3 der
Anleihebedingungen schriftlich in deutscher Sprache per Einschreiben
an die Zahlstelle zu übermitteln. Der Mitteilung ist ein Nachweis
darüber beizufügen, dass der betreffende Anleihegläubiger zum
Zeitpunkt der Mitteilung Inhaber der betreffenden
Teilschuldverschreibungen ist. Der Nachweis kann durch eine
Bescheinigung der Depotbank oder auf andere geeignete Weise erbracht
werden. Als Zahlstelle fungiert UniCredit Bank Austria AG, Abt 8811
Zahlstellendienst, Julius Tandler-Platz 3, A-1090 Wien.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: CHRIST WATER TECHNOLOGY AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Christ Water Technology AG

Mag. Ralf Burchert

ralf.burchert@christwater.com

Tel.: 06232/5011-1113

Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000499157
WKN: 675399
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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