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EANS-Adhoc: Österreichische Post AG / vereinbart mit Bundesregierung Voraussetzungen für Wechsel von Postbeamten zur Polizei

Geschrieben am 26-11-2009


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmen

26.11.2009

Österreichische Post AG vereinbart mit Bundesregierung
Voraussetzungen für Wechsel von Postbeamten zur Polizei

Der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG hat am 12. November
2009 die Möglichkeit eines Wechsels von arbeitsplatzverlustigen bzw.
von einem Arbeitsplatzverlust bedrohten Beamten der Post zum Bund
genehmigt. Im Vorfeld wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass in den nächsten Jahren in Summe bis zu 1.000 Beamte der beiden
Unternehmen Österreichische Post und Telekom Austria freiwillig zum
Bundesministerium für Inneres (BMI) wechseln können.

"Diese Vereinbarung ist ein bedeutender Schritt in die richtige
Richtung. Wir haben nun die Chance, Beamten die ihren Arbeitsplatz
bei der Post verlieren eine neue Perspektive zu geben. Durch die
stetige Reduktion der Briefmengen werden immer weniger Mitarbeiter
bei der Österreichischen Post benötigt. Nun können wir diesen
unaufhaltbaren Strukturwandel besser gestalten", so Post-
Generaldirektor Dr. Georg Pölzl.

Ein Wechsel zum Innenministerium erfolgt ausschließlich auf
freiwilliger Basis. Wie auch schon bei den rund 35 derzeit
dienstzugeteilten Postbeamten, werden diese ausschließlich im
administrativen Innendienst der Polizei eingesetzt. Nach einer
Einschulungsphase werden die Postbeamten nach maximal neun Monaten
fix in den Polizeidienst überstellt. Die Personalkosten werden bis
Juni 2014 weiterhin von der Österreichischen Post getragen, und
danach vom Bund übernommen.

Zu erwartende positive finanzielle Auswirkungen auf die Post ab 2014
hängen von verschiedenen Parametern, wie etwa der Dauer der
Betriebszugehörigkeit oder der tatsächlichen Anzahl der Personen die
zum Bundesministerium wechseln, ab. Auch etwaige bilanzielle
Auswirkungen in den nächsten Jahren sind von diesen Parametern
abhängig. Dies könnten etwa Rückstellungsbildungen der Kosten für
Mitarbeiter sein, die zur Polizei wechseln und deren Gehälter bis
Mitte 2014 von der Österreichischen Post getragen werden. Bei
Mitarbeitern, für die in der Vergangenheit eine Rückstellung für
Unterauslastung gebildet wurde, kann es gegebenenfalls zu einer
Rückstellungsauflösung kommen.

Wien, 26. November 2009


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Österreichische Post AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Österreichische Post AG

Leitung Investor Relations

DI Harald Hagenauer

Tel.: +43 57767-30400

harald.hagenauer@post.at



Leitung Konzernkommunikation

Mag. Manuela Bruck

Tel.: +43 577 67-21897

manuela.bruck@post.at



Konzernkommunikation/Pressesprecher

Michael Homola

Tel.: +43 577 67-32010

michael.homola@post.at

Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
WKN: A0JML5
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Börse


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