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BDSD: Charta verabschiedet / Hohe Qualitätsstandards bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung

Geschrieben am 25-11-2009

Köln (ots) - Der BDSD e.V. hat heute eine erweiterte
Selbstverpflichtung verabschiedet. Die Charta zur Sicherstellung
hoher Qualitätsstandards bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung
von Verkaufsverpackungen wird von allen Verbandsmitgliedern getragen.
"Diese Charta geht über alle bislang im Markt befindlichen
Selbstverpflichtungen hinaus", stellt der Präsident Raffael A.
Fruscio fest.

Die Charta des BDSD definiert strenge Anforderungen: So werden
grundsätzlich nur noch Verträge und Vereinbarungen mit zertifizierten
Entsorgungsfachbetrieben und Verwertungsanlagen abgeschlossen. Ein
nicht zertifiziertes Unternehmen wird nur noch dann beauftragt, wenn
durch Prüfung eines unabhängigen Sachverständigen ein gleichwertiger
Standard bescheinigt wird oder wenn die Beauftragung im Rahmen der
Mitbenutzung unausweichlich ist. Weiter haben sich die Unterzeichner
der Charta des BDSD verpflichtet, einer weiteren Aushöhlung der
Lizenzierungspflicht durch Umgehungsmöglichkeiten entgegenzuwirken.

Zentrales Element der Charta ist die Verpflichtung ab 01. Januar
2010 in allen Angeboten und Verträgen Mengentransparenz herzustellen.
Mengentransparenz heißt, dass die im BDSD zusammengeschlossenen
Unternehmen in Angeboten und Verträgen - gemäß dem Entwurf der
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu den "Anforderungen an
Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Rücknahme von
Verkaufsverpackungen, der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung
sowie zur Prüfung der Mengenstromnachweise durch Sachverständige"
(Mitteilung Nr. 37) - zur Ermittlung systemfähiger und
branchenfähiger Mengen "einschlägige Unternehmensdaten oder
transparente, aussagekräftige Gutachten heranziehen". Darüber hinaus
werden die angebotenen Leistungen nicht unterhalb der
Herstellungs-/Einstandskosten angeboten. "Wir haben das Licht der
Öffentlichkeit und den Blick der Vollzugsbehörden nicht zu scheuen",
stellt Raffael Fruscio fest. "Ich fordere alle Systeme auf, sich
unserer Charta anzuschließen."

Der BDSD lädt ausdrücklich auch die Nichtmitglieder ein, sich der
Charta anzuschließen. "Es ist das zentrale und gemeinsame Interesse
des BDSD, für die Qualität und Rechtskonformität der den dualen
Systemen nach der Verpackungsverordnung übertragenen Aufgaben
einzustehen und im Rahmen des Möglichen höchste Qualitätsstandards
durchzusetzen", stellt Vizepräsident Dr. Michael Heising fest. "Wir
sind sicher, dass die von uns verabschiedete Charta erfolgreich
sogenannten kreativen Definitionen den Boden entzieht und unsere
Partner, Entsorger und Verwerter nachhaltig in die Pflicht nimmt,
hohe Qualitätsstandards bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung
einzuhalten."

"Der BDSD hat damit einen Meilenstein gesetzt und deutlich
gemacht, dass er die geeignete Organisation ist, um diese erweiterte
Selbstverpflichtung zu entwickeln und umzusetzen. Diese Charta
schafft die Möglichkeit, Fehlverhalten zu sanktionieren und
transparente Verfahren durchzuführen. Wer Klarheit, Rechtssicherheit
und Transparenz in der Branche will, unterschreibt die Charta des
BDSD", resümiert Raffael A. Fruscio.

Originaltext: Bundesverband Dualer Systeme Deutschland (BDSD)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75448
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75448.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Dualer Systeme Deutschland e.V.
Sabine Junge
Brügelmannstraße 3
50679 Köln
Telefon 0221-58009822
Fax 0221-580098777
E-Mail: junge@reclay.com


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