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Rheinische Post: Gericht stärkt die Versicherten

Geschrieben am 23-11-2009

Düsseldorf (ots) - Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts zu
Lebensversicherungen stärkt die Rechte der betroffenen Kunden und ist
die logische Konsequenz eines BGH-Urteils von 2005. Die Karlsruher
Bundesrichter rügten damals die Rückzahlungspraxis der Versicherer
bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2001 geschlossen und kurz danach
gekündigt worden waren. Warum soll hier anderes gelten?
Das gestrige Urteil hat noch keine Rechtskraft, und deshalb werden
die Versicherer nicht aufgeben. Aber: Es gibt kein vernünftiges
Argument dafür, dass das eingezahlte Geld bei frühzeitiger Kündigung
vollends in die Taschen von Unternehmen und Vermittlern wandert.
Andererseits kann es nicht sein, dass Kunden kommen und gehen können,
wie sie wollen. Dann können die Versicherer die Kalkulation und in
der Folge ihren Betrieb auch gleich einstellen. Die Rückzahlung muss
sich also in einem Rahmen bewegen, der allen Interessen dient.
Wer glaubt, die Unternehmen seien die einzigen Verlierer des Urteils,
der irrt. Denn bei den angestrebten Rückzahlungen müssen entweder die
Eigentümer der Gesellschaften ran - dann bluten die Aktionäre von
Allianz und Co. Oder das Geld kommt aus dem großen Kundentopf - dann
stehen andere Versicherte schlechter da. Wer über den Sieg des
kleinen Kunden jubelt, der jubelt womöglich zu früh.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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