(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: KTM Power Sports AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 19-11-2009


--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------


KTM Power Sports AG
mit dem Sitz in Mattighofen
ISIN: AT0000645403

Einladung
zu der am 18. Dezember 2009 um 15:00 Uhr
im Hauptgebäude der KTM-Sportmotorcycle AG,
Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, stattfindenden

22. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des
Vorstandes und des Corporate-Governance-Berichts und Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2008/2009
mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2008/2009.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.08.2009 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008/2009.

4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2008/2009.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 01.09.2009 bis
31.08.2010.

6. Aufhebung von Punkt 4.4. der Satzung (genehmigtes Kapital) und dessen
Neufassung dahin, dass der Vorstand für höchstens 5 Jahre nach Eintragung dieser
Satzungsänderung im Firmenbuch ermächtigt wird, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft - allenfalls in mehreren
Tranchen - um bis zu insgesamt EUR 1.264.000,00 durch Ausgabe von bis zu
1.264.000 Stück auf Inhaber lautende Aktien im Nominale von je EUR 1,00 zum
Ausgabekurs von je EUR 25,00 gegen Sacheinlagen zu erhöhen, das Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen und die sonstigen Ausgabebedingungen festzusetzen,
wobei als Sacheinlagen ausschließlich

(i) Forderungen gegen die Gesellschaft aus dem von ihr am 08.05.2009 mit der
Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft abgeschlossenen
Darlehensvertrag über die Gewährung eines Lombarddarlehens in Höhe von EUR 42
Mio, soweit sie nicht durch eine Haftung des Landes Oberösterreich besichert
sind, sowie Forderungen aus kapitalisierten Zinsen für das vor beschriebene
Darlehen und

(ii) Forderungen gegen die Gesellschaft, die aus der Inanspruchnahme der von
ihr zugunsten der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
übernommenen Garantie für Verbindlichkeiten der KTM-Sportmotorcycle AG aus
kapitalisierten Zinsen aus dem am 08.05.2009 von der KTM-Sportmotorcycle AG als
Kreditnehmerin und unter Beitritt der Gesellschaft abgeschlossenen
Kreditvertrages über einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 48 Mio und einer
Liquiditätsreserve von bis zu EUR 12 Mio oder für Verbindlichkeiten der
KTM-Sportmotorcycle AG aus kapitalisierten Zinsen aus so genannten
Altverbindlichkeiten im Sinne des vor genannten Kreditvertrages resultieren,


in Frage kommen.

7. Beschlussfassung über die Einfügung eines Punktes 4.5.
(genehmigtes Kapital), wonach der Vorstand für höchstens 5 Jahre nach
Eintragung dieser Satzungsänderung im Firmenbuch ermächtigt wird, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft -
allenfalls in mehreren Tranchen - um insgesamt höchstens EUR
2.526.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.526.000 Stück auf Inhaber
lautende Aktien im Nominale von je EUR 1,00 zum Mindestausgabekurs
von 100 % gegen Bareinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen,
wobei der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
festzulegen, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut im Sinne
des § 153 Abs 6 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden sollen,
sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

8. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung zur
Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in den Punkten 9.
(Zahl und Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder), 17. (Ort und
Einberufung der Hauptversammlung), 18. (Teilnahmeberechtigung an der
Hauptversammlung), 19. (Stimmrecht), 20. (Vorsitz und
Beschlussfassung in der Hauptversammlung) und 21. (Geschäftsjahr und
Jahresabschluss), über die Neufassung der Satzung durch weitere
Änderungen und Ergänzungen in den Punkten 9. (Zahl und Bestellung der
Aufsichtsratsmitglieder), 10. (Innere Ordnung des Aufsichtsrates),
11. (Sitzungen des Aufsichtsrates), 12. (Beschlussfassung), 15.
(Verschwiegenheitspflicht), 16. (Vergütung des Aufsichtsrates), 20.
(Vorsitz und Beschlussfassung in der Hauptversammlung) und 22.
(Gewinnverteilung), und über die Einfügung eines weiteren Punktes 23.
(Sprachenregelung). Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß §
108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4 AktG):

Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG liegen ab dem 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin ab 27.11.2009, am Sitz der Gesellschaft
zur Einsicht der Aktionäre auf und sind die Informationen gemäß § 108
Abs 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft www.ktm.at unter
Investor Relations abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der
Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und für den Widerruf
einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich. Hinweis auf die Rechte
der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG):

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller
müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 27.11.2009,
zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
09.12.2009, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der
Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§
109, 110 und 118 AktG finden sich auch auf der Internetseite der
Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations. Fragen, deren
Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Anträge und Fragen
sind an die Gesellschaft per Post (Stallhofnerstraße 3, 5230
Mattighofen), per Telefax (+43 (0) 7742/6000-5216) oder per E-Mail
(wilfried.stock@ktm.com) zu Handen von Herrn Mag. Wilfried Stock zu
übermitteln.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG): Aufgrund der Änderungen des
Aktiengesetzes durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG
2009) finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der
Hauptversammlung, die Hinterlegung der Aktien für die und die
Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine
Anwendung. Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem
Anteilsbesitz am 08.12.2009, 24:00 Uhr Wiener Zeit. Aktionäre, die an
der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen,
müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der
Gesellschaft nachweisen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss. Die
Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat
mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform. Depotbestätigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Für
nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die
schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin am 15.12.2009, per Post (Stallhofnerstraße 3, 5230
Mattighofen), per Telefax (+43 (0) 7742/6000-5216) oder per E-Mail
(wilfried.stock@ktm.com) zu Handen von Herrn Mag. Wilfried Stock
zugehen. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz
AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegen. Möglichkeit zur Bestellung
eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine
natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des
Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform
ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Erteilung einer Vollmacht ist
zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft www.ktm.at unter
Investor Relations zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post
(Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0)
7742/6000-5216) oder per E-Mail (wilfried.stock@ktm.com) zu Handen
von Herrn Mag. Wilfried Stock übermittelt werden. Die Gesellschaft
nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter
Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können, entgegen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung
der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG): Zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 7.580.000,00 und ist in 7.580.000 Aktien mit einem
Nennwert von EUR 1,00 zerlegt. Das Stimmrecht entspricht dem Nennwert
der Aktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 14:30 Uhr.

Mattighofen, im November 2009 Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


ots Originaltext: Cross Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

KTM Power Sports AG

Mag. Wilfried Stock

Tel.: +43(0)7742/6000-216

mailto:wilfried.stock@ktm.com

Branche: Technologie
ISIN: AT0000645403
WKN:
Index: mid market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

237842

weitere Artikel:
  • Universitäten von Weltformat kommen in Kuala Lumpur zusammen, um über Ranglisten zu diskutieren London, November 19 (ots/PRNewswire) - Über 700 Vertreter aus Wissenschaft und Verwaltung von Universitäten aus ca. 45 Ländern kommen nächste Woche zur fünften QS Asia Pacific Professional Leaders in Education Conference (http://www.qsapple.org) in Kuala Lumpur zusammen, um Vorträge internationaler Fachleute aus 25 Ländern zur Globalisierung und der Rolle von Ranglisten in der Hochschulbildung zu hören. In einem am 23. November stattfindenden Rankings Workshop werden die Delegierten die jüngsten Entwicklungen bei den QS World University mehr...

  • Fannie Mae gibt Auktionsergebnisse für Aufstockung der 2-Jahres-Benchmark Notes(R) bekannt Washington, November 19 (ots/PRNewswire) - Fannie Mae (NYSE: FNM) emittiert folgende Anleihen: 2-Jahres-Laufzeit Preisfestsetzungstermin 18. November 2009 Abrechnungstermin 20. November 2009 Fälligkeitstermin 23. November 2011 Zusätzliches Ausgabevolumen 1 Mrd. US-Dollar Aktuell ausstehend 5 Mrd. US-Dollar Bezugsschein 1,000 % Preis 100.159 Rendite mehr...

  • EANS-Stimmrechte: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung -------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: AXA Financial, Inc., AXA Equitable Financial Services, LLC, AXA Equitable Life Insurance Company, Equitable Holdings LLC, AllianceBernstein Corporation, mehr...

  • EANS-Voting Rights: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Release of a voting rights announcement according to article 26, section 1.1 WpHG (Securities Trading Act) with the aim of a Europe-wi -------------------------------------------------------------------------------- Notification of voting rights transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Person/company obliged to make the notification: ----------------------------------- Name: AXA Financial, Inc., AXA Equitable Financial Services, LLC, AXA Equitable Life Insurance Company, Equitable Holdings LLC, AllianceBernstein Corporation, AllianceBernstein mehr...

  • Baufinanzierungsservice der Santander Consumer Bank AG: Finanzierungen zu Top-Konditionen Mönchengladbach (ots) - - Querverweis: Eine Tabelle mit Baufinanzierungskonditionen liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente.html abrufbar - Baufinanzierungen zu Top-Konditionen bietet die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach, über ihren Baufinanzierungsservice. Im Angebot sind neben den Standarddarlehen auch Sonderformen, wie z.B. das Schnelltilgerdarlehen. Darüber hinaus kann der Kunde über den Baufinanzierungsservice der Santander Consumer Bank auch mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht