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Telemedizin: VDE-Papier weist neue Wege in der Finanzierung des Gesundheitswesens

Geschrieben am 18-11-2009

Frankfurt am Main (ots) -

- Neue Behandlungsmethoden sollen Patienten schneller zur
Verfügung stehen
- Gründung eines zentralen Instituts zur Innovationsbewertung
vorgeschlagen
- Health Technologie Assessments und Reform des Vergütungssystems
empfohlen

Innovative Telemedizin trägt erheblich zur Gesundheitsvorsorge und
zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen bei. Allein bei
Herz-Kreislauf-Erkrankungen könnten nach Schätzungen des VDE die
jährlichen Kosten von 35 Milliarden Euro (2002) um mindestens ein
Drittel gesenkt werden. Darüber hinaus eröffnen sich für Deutschland
als einem der Innovationsführer in der Medizintechnik große
wirtschaftliche Potentiale. Für telemedizinische Systeme wird ein
Wachstum des globalen Marktes von 4,8 Milliarden US-Dollar (2006) auf
13,9 Milliarden US-Dollar bis ins Jahr 2012 prognostiziert. Auch die
Europäische Kommission beschreibt Telemonitoring als große Chance für
die Behandlung chronischer Krankheiten. Doch telemedizinische
Innovationen kommen in Deutschland nur mit Schwierigkeiten in die
Erstattungssysteme der Krankenversicherungen. Gründe dafür liegen in
der eher innovationsunfreundlichen Ausgestaltung und starken
sektoralen Abschottung der Vergütungssysteme. Um der Bevölkerung
Innovationen schnell zur Verfügung stellen, muss nach Ansicht des VDE
die gegenwärtige Innovationsfinanzierung weiterentwickelt werden. In
dem neuen VDE-Methodenpapier "Innovationsfinanzierung in Deutschland"
stellen die Fachleute das Vergütungssystem im deutschen
Gesundheitswesen am Beispiel des Telemonitorings auf den Prüfstand.
Auf Basis ihrer Analysen zeigen sie Wege auf, wie Innovationen
bewertet, finanziert und den Versicherten zu Telemedizin- und
Telemonitoring-Behandlungsansätzen schneller zugänglich gemacht
werden können.

Die Reformvorschläge betreffen vor allem die Phase der Bewertung.
So soll die Verpflichtung entfallen, den Zusatznutzen von innovativen
Telemedizin-Behandlungsansätzen durch kostenintensive und im Vorfeld
meist nicht vorliegende klinische Studien nachzuweisen. Stattdessen
soll dieser Nachweis in Form von Health Technology Assessments
erbracht und veröffentlicht werden, die auch qualitative Analysen und
Anwendungsstudien berücksichtigten. Für die Bewertung von
Innovationen schlagen die Autoren die Gründung eines zentralen
Instituts vor. Die Mitglieder der Institutsgremien sollten nicht fest
bei diesem Institut angestellt sein, treffen sich aber regelmäßig um
Anträge zu bewerten. Eine Besonderheit ist dabei auch, dass Vertreter
aus der Industrie ebenfalls mit einem Stimmrecht Mitglied des
Gremiums sind.

Darüber hinaus weist das VDE-Methodenpapier auf Besonderheiten
telemedizinischer Behandlungsansätze hin und geben Empfehlungen für
die Vergütung von Organisationen, Personen und Personengruppen, die
Informationen aufnehmen, zusammenführen und weiterleiten. In einer
Überbrückungsphase sieht das VDE-Papier unter anderem die Möglichkeit
für Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie vor,
Selektivverträge über innovative Anwendungen abzuschließen. Wenn
diese in die Regelversorgung eingingen, müsste dies anschließend in
den vorhandenen Vergütungssystemen ebenfalls berücksichtigt werden.
Dazu empfiehlt das VDE-Methodenpapier unter anderem die Erweiterung
des Hilfs- und Heilmittelkataloges um die jeweilige neue
Dienstleistung.

Das VDE-Methodenpapier ist im Themenschwerpunkt "Präventive
MikroMedizin" des Rahmenprogramms "Mikrosysteme" des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf der Plattform
"VDE-Initiative MikroMedizin" entstanden. In dem Expertennetzwerk
arbeiten namhafte Vertreter aus allen Bereichen des Gesundheitswesens
zusammen. Ziel der VDE-Initiative ist es, die Einführung neuer
mikromedizinischer Verfahren zu unterstützen und zu begleiten sowie
die Innovationsposition am Standort Deutschland zu stärken. Mit rund
35.000 Mitgliedern - davon 1.300 Unternehmen, 8.000 Studierenden und
3.000 Berufseinsteiger - zählt der VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e.V. zu den großen
technisch-wissenschaftlichen Verbänden Europas.

Wichtige Thesen zur Innovationsfinanzierung im Überblick:

- Telemedizinische Innovationen kommen in Deutschland nur mit
Schwierigkeiten in die Erstattungssysteme der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV).
- Grund sind die eher innovationsunfreundliche Ausgestaltung und
die starke sektorale Abschottung der Vergütungssysteme.
- Um der Bevölkerung den zeitnahen Zugang zu Innovationen zu
ermöglichen, ist eine Weiterentwicklung der
Innovationsfinanzierung notwendig.
- Es sind klare Voraussetzungen zu definieren, die für die
Aufnahme in die Regelversorgung notwendig sind.
- Der Entscheidungsprozess muss transparent und Entscheidungen
begründet sein. Dem Antragsteller muss der Rechtsweg offen
stehen.
- Der Kreis der Antragsberechtigten ist zu erweitern. Insbesondere
sollten Leistungserbringern, Medizinprodukte-Unternehmen,
Patientenvertreter und Krankenkassen Anträge einreichen dürfen.
- Obsolete Verfahren, die durch technische Neuerungen verdrängt
wurden, müssen aus dem GKV-System regelmäßig entfernt werden.
- Eine strukturierte Überleitung in die Regelversorgung ist
sicherzustellen.
- Statt einer Modifikation des bestehenden Systems könnte ein
neues Institut als transparente gemeinsame Instanz für alle
Versorgungsbereiche etabliert werden.

Das VDE-Methodenpapier "Innovationsfinanzierung in Deutschland"
kann auf www.vde-medtech.com kostenfrei heruntergeladen werden.

Originaltext: VDE Verb. der Elektrotechnik Elektronik
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9158
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9158.rss2

Pressekontakt:
Melanie Mora, Tel.: 069 6308461,
Mobil: 0175 1874333, E-Mail: melanie.mora@vde.com


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