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VEA empfiehlt: Gasverträge prüfen und Preise vergleichen / Ähnliche Preisklauseln wie bei E.on Hanse sind unwirksam

Geschrieben am 28-10-2009

Hannover (ots) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V.
(VEA) empfiehlt allen Gaskunden, dringend ihre Verträge zu prüfen.
Darin enthaltene Klauseln für Preiserhöhungen sind möglicherweise
nichtig. Das Hamburger Landgericht erklärte gestern Preisklauseln des
Gasversorgers E.on Hanse für unwirksam. "Alle Verbraucher mit
ähnlichen Klauseln in den Verträgen können sich künftig gegen
Preiserhöhungen wehren. Kunden die bereits widersprochen haben und
unter Vorbehalt zahlen, sollten nun Geld zurückverlangen. Wer
sichergehen will, prüft einen Wechsel des Gasanbieters", empfiehlt
Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.

Für viele Gaskunden lohnt sich jetzt auch ein Preisvergleich.
Mittelständische Unternehmen müssen sich Wettbewerbsangebote
einholen, um signifikante Einsparungen zu realisieren. Die Ergebnisse
des neuen VEA-Gaspreisvergleichs belegen dies. Die Studie vergleicht
Preise von regionalen Gasversorgern mit günstigen Angeboten Dritter.
"Einsparungen von bis zu einem Drittel können Unternehmen derzeit
realisieren", erklärt Manfred Panitz. Es gibt jedoch signifikante
regionale Unterschiede im Preisgefüge. "Hier nutzen einige
Netzbetreiber immer noch ihre Monopolstellung aus", so Panitz weiter.

Originaltext: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76464
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76464.rss2

Pressekontakt:
Manfred Panitz, Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA),
Zeißstraße 72, 30519 Hannover, Tel.: (0511) 98 48-110, Fax: (0511) 98
48-188, E-Mail: info@vea.de, Internet: www.vea.de


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