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Fortschreibung der Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen / Flughafenverband ADV sieht "ermutigendes Zeichen" für Luftverkehrsstandort Deutschland

Geschrieben am 27-10-2009

Berlin (ots) - Das niedersächsische Verkehrsministerium hat dem
Flughafen Hannover-Langenhagen die künftig geltende Nachtflugregelung
erteilt. Demnach wird wie bisher der Flugbetrieb in der Nacht nicht
kontingentiert, allerdings wird der Einsatz von lautem Fluggerät
untersagt. In der neuen Nachtflugregelung sieht der Flughafenverband
ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) ein
ermutigendes Zeichen für den gesamten Luftverkehrsstandort
Deutschland und für Niedersachsen.

Die ADV weist darauf hin, dass bereits im Flughafenkonzept der
Bundesregierung der Flughafen Hannover-Langenhagen "als wichtigen
Bestandteil des dezentralen deutschen Flughafensystems" hervorgehoben
wurde. Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel:
"Insbesondere eine noch weitere Verschärfung für Nur-Frachtflüge
hätte der Absicht der Bundesregierung, am Flughafen
Hannover-Langenhagen den regionalen Bedarf für Frachtverkehre für die
Nordwestregion der Bundesrepublik zu bündeln, widersprochen."

Nach ADV-Einschätzung stellt die jetzt getroffene Regelung einen
ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung
und den erforderlichen Betriebszeiten dar.

Besonders hebt der Flughafenverband ADV hervor, dass mit
Nachtflügen am Flughafen Hannover-Langenhagen ca. 17 Prozent des
Gesamtumsatzes erwirtschaftet wird. Von diesen Nachtflügen sind etwa
1250 Arbeitsplätze abhängig. Diese Arbeitsplätze sind durch die
Entscheidung des niedersächsischen Verkehrsministeriums gesichert.

Für den Flughafenverband steht außer Frage, dass die enge
Vernetzung Deutschlands mit den weltweiten Warenströmen nur durch am
Bedarf orientierte Nachtflugregelungen gewährleistet werden kann.
Ebenfalls sind viele Urlaubsziele in Warmwasserregionen zwingend auf
nächtliche Betriebszeiten angewiesen. Dies gilt im besonderen Maße
für Hannover-Langenhagen, dem Heimatflughafen des TUI-Konzerns.

"Um den Schutz der Anwohner vor nächtlichen Fluglärm zu
gewährleisten, werden die Flughäfen in Deutschland in den nächsten
Jahren über 400 Mio. Euro in Schallschutzmaßnahmen investieren. Die
deutschen Flughäfen stehen zur ihrer Verantwortung für den
Anwohnerschutz", schließt Ralph Beisel.

Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen - kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde
1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der
zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband
ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und
wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Die ADV
unterstützt alle Maßnahmen, die den bedarfsgerechten Ausbau
ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die
Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs
fördern.


Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
Dr. Heike van Hoorn
Pressesprecherin
Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 310118-12
Mobil: 0177 757 86 52



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