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Ein Jahr Abgeltungsteuer: Banken nutzen Potenzial im Kundenservice nicht aus

Geschrieben am 21-10-2009

Hamburg (ots) - Für die Umsetzung der Abgeltungsteuer haben die
Banken in Deutschland bisher im Durchschnitt einen Betrag im
zweistelligen Millionenbereich aufgewendet. Die Abgeltungsteuer auf
steuerpflichtige Kapitalerträge und Veräußerungsergebnisse ihrer
Kunden werden nunmehr seit Anfang des Jahres von den Banken
steuerlich korrekt ermittelt und an die Finanzbehörden abgeführt.
Zeit zum Ausruhen bleibt den deutschen Banken allerdings dennoch
nicht. Denn aus Kundensicht bleibt die Berechnung der Abgeltungsteuer
nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Hier sind die Banken
gefragt, ihre unentgeltlich erbrachten Serviceleistungen transparent
zu machen und dadurch bislang ungenutztes Vertriebspotenzial zu
heben. Das ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von Steria Mummert
Consulting.

Im Zuge der jüngsten Vertrauenskrise schlägt sich ein Plus an
Transparenz gerade in der Finanzdienstleistungsbranche besonders
positiv auf die Kundenzufriedenheit nieder. Das gilt auch für die
Abgeltungsteuer. So sollten Banken einerseits ihren Kunden die für
sie im Rahmen des Steuerabzugs erzielten Vorteile transparent machen.
Dazu gehört beispielsweise die sofortige, automatische
Steuerausgleichrechnung Zum anderen werden Kunden ohne
nachvollziehbare Aufschlüsselung der erhaltenen Einkünfte und
gezahlten Steuern selber aufwändig prüfen müssen, ob nicht doch vorab
zuviel Steuern abgezogen wurden und damit im Rahmen der persönlichen
Steuererklärung gezahlte Beträge zurückgefordert werden können.

Für deutsche Banken ergeben sich aus dieser Situation wertvolle
Ansätze, um das Kundenvertrauen nachhaltig zu stärken und mit
zusätzlichen Serviceleistungen Neugeschäft zu generieren. In einer
Jahresendbetrachtung lässt sich beispielsweise die Anlagestrategie
des Kunden unter Berücksichtigung der steuerlichen Spielräume im
Rahmen der Abgeltungsteuer unter die Lupe nehmen. Bei dieser
Bestandsaufnahme bietet sich für die Bank die Gelegenheit, den
genauen Informationsbedarf des Kunden zu ermitteln. Der Umfang des
Steuerreportings lässt sich dann an den individuellen Kundenwünschen
ausrichten.

Für die Umsetzung solcher Dienste sind die Institute jedoch auf
eine effektive IT-Unterstützung angewiesen. Dabei ermöglicht
beispielsweise eine Standardlösung wie Tributum, die steuerlich
korrekte Berechnung der Abgeltungsteuer unter Berücksichtigung aller
aktuell gültigen Befreiungs- und Minderungstatbestände. Das von
Steria Mummert Consulting entwickelte System stellt darüber hinaus
ein umfangreiches aussagekräftiges Reporting zur Verfügung, aus dem
sich für den Kunden ein detailliertes Bild der Performance seiner
Kapitalanlagen und den daraus resultierenden Steuern ergibt. "Die von
den Banken im Rahmen der Abgeltungsteuer zu erbringenden Leistungen
sollten viel stärker dazu genutzt werden, in den Dialog mit den
Kunden zu treten und dadurch den Service an den Bedürfnissen der
Kontoinhaber auszurichten", sagt Lars Töllner, Bankexperte bei Steria
Mummert Consulting.

Hintergrundinformationen
Seit dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen und
Veräußerungsgewinnen abgeltende Wirkung. Das heißt, dass Steuern auf
erzielte Gewinne an der Quelle zu berechnen und abzuführen sind.
Anders als in der Vergangenheit, als die Steuern lediglich eine
Vorauszahlung auf die voraussichtlich geschuldete Einkommensteuer
war, müssen ab sofort Einkünfte nur noch in wenigen Ausnahmefällen in
der Steuererklärung angegeben werden. Seit Beginn diesen Jahres gilt
damit der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich
Solidaritätszuschlag sowie unter Berücksichtigung einer etwaigen
Kirchensteuer.

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50272.rss2

Pressekontakt:
Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de


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