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ots.Audio: Berufsstarter: Gesetzliche Rentenversicherung schützt ab dem ersten Arbeitstag

Geschrieben am 20-10-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Jedes Jahr beginnen Hunderttausende junger Menschen in Deutschland
eine Berufsausbildung. Als Azubi sind sie sozialversichert in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Damit legen die Berufsstarter nicht
nur die Grundlage für die eigene Rente, sondern sie genießen auch
einen umfassenden Schutz, so Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 18 sec.
"Schulabgänger, die jetzt in ihren ersten Job einsteigen, sind vom
ersten Tag mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung sozialversichert,
also in der Renten-, Kranken-Arbeitslosen-, Pflege- und
Unfallversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein
wichtiger Teil davon."

Normalerweise muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge
einzahlen, bevor man Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat.
Berufsanfänger sind jedoch bereits vom ersten Arbeitstag an umfassend
geschützt.

O-Ton 24 sec.
"Schon im ersten Berufsjahr sind sie gegen Arbeitsunfälle, ab dem
zweiten Jahr auch gegen Freizeitunfälle sowie schwere Krankheiten
durch eine Wartezeitfiktion geschützt. Das heißt, die Wartezeit gilt
in diesen Fällen als erfüllt und eine Erwerbsminderungsrente kann,
falls erforderlich, gezahlt werden - im Extremfall sogar bereits ab
dem ersten Arbeitstag."

Der besondere Vorteil für Berufsanfänger ist, dass sich ihre
Rentenhöhe dann nicht nach den bisher gezahlten Beiträgen richtet.
Vielmehr werden sie so gestellt, als hätten sie bis zum 60.
Lebensjahr Rentenbeiträge gezahlt:

O-Ton 40 sec.
"Sie erhalten eine Zurechnungszeit und die wird so bewertet, als
hätten sie immer wie ein Durchschnittsverdiener Gehalt bezogen. Ein
Beispiel: Ein Auszubildender, 17 Jahre alt, verletzt sich am ersten
Tag auf dem Weg zur Arbeit so schwer, dass er danach auf Dauer voll
erwerbsgemindert ist. Für die Berechnung der Rente zählen die 43
Jahre, die bis zu seinem 60. Lebensjahr noch fehlen, mit. Insgesamt
kann er dann mit einer Monatsrente von rund 1000 Euro rechnen. Und
noch ein Hinweis: Auch die gesetzliche Unfallversicherung müsste in
diesem Fall eine Rente zahlen."

Bevor Berufsstarter ihren Job antreten, müssen sie nur einige
Formalitäten erledigen: Zum Beispiel eine Lohnsteuerkarte besorgen,
ein Girokonto einrichten, eine Krankenkasse auswählen. Was im
Einzelnen weiter zu beachten ist, erläutert die gesetzliche
Rentenversicherung auf Hinweisblättern, die allen Berufsanfängern mit
ihrem Sozialversicherungsausweis zugesandt werden. Weitere
Informationen gibt es an dem kostenlosen bundesweiten Servicetelefon
0800 1000 4800 oder im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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