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Medienrat beschließt Neuorganisation des landesweiten Fernsehfensters am Wochenende

Geschrieben am 15-10-2009

München (ots) - Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für
neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2009 folgende
Neuorganisation des landesweiten Fernsehfensters am Wochenende in den
Programmen von SAT.1 und RTL beschlossen:

- Der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG, die auch das
werktägliche landesweite Fernsehfenster im Programm von SAT.1
gestaltet, wird die Verbreitung des landesweiten Fernsehfensters
im Programm von SAT.1 samstags in der Zeit von 17:45 Uhr bis
18:45 Uhr für die Dauer von acht Jahren genehmigt.

- Die Genehmigung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die
Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG mit der noch bis
30.09.2010 genehmigten Anbieterin MAZ Studio Ralph Bernhardt
GmbH eine Vereinbarung über die Beteiligung am landesweiten
Fernsehfenster am Samstag in Höhe von 40 % der Sendezeit
abschließt.

- Einer noch zu gründenden Gesellschaft mit der
Beteiligungsstruktur TV Bayern GmbH / 40 %
München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG / 40 %
rt.1 tv production GmbH / 20 %
wird auf der Grundlage der von den Bewerbern eingereichten
Eckpunkte für die Zusammenarbeit die Verbreitung des
landesweiten Fernsehfensters sonntags im Programm RTL in der
Zeit von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr für die Dauer von acht Jahren
genehmigt. Durch den Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen,
dass alle für die Programmgestaltung wesentlichen Entscheidungen
durch die Gesellschafterversammlung getroffen werden. Zumindest
Beschlüsse zum Budget, zur Geschäftsführung und
Redaktionsleitung und zur grundsätzlichen Programmausrichtung
sind innerhalb der Gesellschaft einstimmig zu fassen.

Die TV Bayern GmbH ist ein Zusammenschluss von zehn Anbietern bzw.
Anbietergemeinschaften, die jeweils an Werktagen lokale/regionale
Fernsehfenster im Programm von RTL gestalten. Mit der Einbeziehung
von München Live TV und rt.1 sind alle Regionen, die in Bayern
lokale/regionale Fernsehfenster gestalten, in die Produktion des
landesweiten Fernsehfensters am Sonntag einbezogen.

- Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. und der Sankt
Michaelsbund e.V. werden als Spartenanbieter für acht Jahre
genehmigt. Der Evangelische Presseverband e.V. gestaltet dabei
im landesweiten Fernsehfenster am Samstag bei SAT.1 18 Minuten
pro Monat zu kirchlichen und sozialen Themen, der Sankt
Michaelsbund e.V. ebenfalls monatlich 18 Minuten zum gleichen
Themenspektrum am Sonntag im Fernsehfenster im Programm von RTL.

- Den Hauptanbietern wird jeweils aufgegeben, mit den
Spartenanbietern Kooperationsvereinbarungen zur Sicherstellung
der Einbringung der Spartenangebote zu angemessenen Bedingungen
abzuschließen.

- Im Wochenendfenster am Samstag soll die Bavaria One Film- und
Fernsehproduktion GmbH monatlich 10 Minuten Programm zum Bereich
"Forschung, Technologie und Wissenschaft" zuliefern. Die Donau
TV Regionalfernsehen GmbH & Co. KG soll im Wochenendfenster am
Sonntag pro Monat jeweils 10 Minuten Sportberichte zuliefern.
Beiden Hauptanbietern wird aufgegeben, mit den Zulieferern
entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

- Der Medienrat erwartet, dass mit der Beteiligung der lokalen
Fernsehanbieter im Wochenendfenster bei RTL eine qualitätsvolle
Berichterstattung insbesondere aus den Bereichen Politik,
Kultur, Kirche, Wirtschaft und Soziales aus allen Teilen Bayerns
unter Einbindung der jeweils vor Ort vorhandenen redaktionellen
und technischen Kapazitäten verbunden ist.

- Die Geschäftsleitung wird gebeten, im Genehmigungsbescheid die
Durchschaltung der nationalen Programme in Anlehnung an die
bislang nicht in Kraft getretene Fernsehfensterrichtlinie zu
regeln.

Die Neugenehmigung des landesweiten Wochenendfensters war
notwendig geworden, nachdem der Medienrat eine Fortsetzung der
Anbietertätigkeit des bisherigen Anbieters des Wochenendfensters
C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH in seiner Sitzung im Mai
abgelehnt und eine Neuausschreibung von 80 Prozent der Sendeanteile
am Wochenendfenster beschlossen hatte. Die Abwicklungsfrist, die
C.A.M.P. TV im Widerrufsbescheid eingeräumt worden war, endet am 25.
Oktober 2009.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de

Originaltext: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62483
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62483.rss2

Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089)63808-313, wolfgang.flieger@blm.de


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