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Über 400 Bau- und Stahlbauunternehmen appellieren in einem offenen Unternehmerbrief an die Koalitionsparteien: - Bauforderungssicherungsgesetz grundlegend korrigieren - Schaden von den Unternehmen abw

Geschrieben am 11-10-2009

Berlin (ots) - Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG)
stellt "einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in unsere
unternehmerische Handlungs- und Entscheidungsfreiheit" dar. Wir
bitten deshalb eindringlich, das Gesetz "so schnell wie möglich und
grundlegend zu korrigieren und unakzeptable Sonderlasten und damit
Schaden von unseren Unternehmen abzuwenden." Mit diesem Appell haben
sich über 400 Bau- und Stahlbauunternehmer an die Kanzlerin Dr.
Angela Merkel, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und
den Parteivorsitzenden der FDP Dr. Guido Westerwelle in deren
Eigenschaft als Verhandlungsführer ihrer Parteien in den laufenden
Koalitionsverhandlungen gewandt. Der offene Unternehmerbrief wurde am
Freitag zusammen mit einer Liste von 428 Unterschriften im
Bundeskanzleramt, in der FDP-Parteizentrale und in der Bayerischen
Landesvertretung in Berlin übergeben.

In ihrem Schreiben an die Verhandlungsführer konzedieren die
Unternehmer zwar, dass der Gesetzgeber mit dem BauFordSiG
ursprünglich "das nachvollziehbare Ziel" verfolgt habe, "in einer
Bauleistungskette speziell Nachunternehmer vor Forderungsausfällen zu
schützen". Das Gesetz gehe aber in der Praxis am Ziel vorbei und sei
weder umsetzbar noch handhabbar. Durch dieses Gesetz werde den
Bauunternehmen "ein in der gesamten deutschen Wirtschaft übliches
Liquiditätsmanagement" verwehrt. Geldleistungen von Bauherren könnten
nicht mehr zur Deckung allgemeiner Geschäftskosten zur Zahlung
fälliger Kreditzinsen, oder zur Begleichung von Rechnungen für
Baustofflieferungen anderer Baustellen verwendet werden.

Durch die Separierungspflicht des Baugeldes seien die Unternehmen
gezwungen, für jede Baustelle ein eigenes Konto und eine eigene
Zahlungsbuchhaltung einzurichten, heißt es in dem offenen Brief. Bei
z.T. über 100 zeitgleich laufenden Baustellen hätte dies einen
"massiven bürokratischen Aufwand" zur Folge. Die heutige betriebliche
Buchhaltung sei gar nicht in der Lage, Geldzahlungen einzelnen
Baustellen zuzuweisen, eine passende Buchhaltungssoftware (noch)
nicht vorhanden. Trotzdem hafteten die Unternehmer für die Einhaltung
des Gesetzes nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich.
Die Unternehmer stünden "- wegen der strafrechtlichen Haftung - quasi
ständig mit einem Bein im Gefängnis".

Die Unternehmer stellen deshalb in ihrem Brief abschließend einige
kritische Fragen. U.a. fragen sie warum den deutschen Bauunternehmen
gerade in Zeiten der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise ein
solches Sonderopfer aufgebürdet werde, warum die leitenden
Mitarbeiter der Bauwirtschaft einer weitreichenden persönlichen und
strafrechtlichen Haftung ausgesetzt würden und weshalb ein Gesetz
unterstützt werde, das die Bauunternehmen zu einem Verhalten zwinge,
das kaufmännisch nicht darstellbar, faktisch unmöglich sei und eine
vernünftige unternehmerische Tätigkeit ausschließe.

Der offene Unternehmerbrief kann unter: www.bauindustrie.de,
www.bvmb.de, www.deutscherstahlbau.de eingesehen werden.

Originaltext: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24058
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24058.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de


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