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WAZ: Urteil: Jobcenter müssen auch Privatkasse voll zahlen

Geschrieben am 05-10-2009

Essen (ots) - Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger haben ein
Anrecht auf Erstattung der vollen Beiträge. Das hat das Sozialgericht
Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden, aus dem diie WAZ-Gruppe
(Dienstagausgabe) zitiert. Betroffen sind Arbeitslose, die privat
versichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden
müssen. Weil das Jobcenter bisher nicht die vollen Beiträge von
Privatkassen erstattet hat, mussten Arbeitslose draufzahlen. Das
wertete das Gericht als "systemwidrige Belastung", die den
verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletze. Schließlich
können viele Betroffene nicht zurück in die gesetzliche Kasse.
Im konkreten Fall muss das Jobcenter die vollen Beiträge für eine
Mutter und ihre drei Kinder übernehmen. Sie hatte ihren
Versicherungsschutz zwischenzeitlich sogar verloren, weil sie die
monatlich zusätzlich fälligen 306 Euro nicht gezahlt hatte. Die
Voraussetzungen, in eine gesetzliche Familienversicherung zu
wechseln, erfüllt sie nicht. (Aktenzeichen: S 31 AS 174/09 ER)

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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