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Klare Regeln für den Ernstfall / Drei Schriftstücke, die den eigenen Willen am Lebensende stärken

Geschrieben am 02-10-2009

Baierbrunn (ots) - Nun ist sie endlich per Gesetz verbindlich, die
Patientenverfügung. Seit dem 1. September müssen Ärzte den
schriftlich formulierten Willen eines Schwerkranken über seine
Behandlung respektieren. Weit über ein Drittel der über 70-Jährigen
besitzt mittlerweile eine solche Verfügung. Zwei weitere Vollmachten
für nahestehende Menschen können darüber hinaus wichtige Instrumente
sein, im Falle der eingeschränkten Handlungsfähigkeit den eigenen
Willen durchzusetzen: eine Vorsorgevollmacht und die
Betreuungsverfügung, rät das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".
Die Vorsorgevollmacht sollte eine Vertrauensperson bekommen, die
damit das Recht erhält, im Namen eines anderen zum Beispiel
Behördengänge zu erledigen, Verträge zu unterschreiben oder
Bankgeschäfte vorzunehmen. Existiert eine solche Vollmacht nicht,
bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Diesen wiederum kann
man selbst durch die "Betreuungsverfügung" bestimmen, in der die
gewünschte Person benannt wird, allerdings ist das Gericht nur
"angehalten", diesen Wunsch zu berücksichtigen. "Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind rechtlich nicht ohne",
sagt der Notar Dr. Alexander Michael aus Wiehl bei Köln. Er rät,
solche Dokumente immer von mehreren Seiten prüfen zu lassen. Von
Verbraucherschützern werden Textbausteine des
Bundesjustizministeriums als gute Hilfe beim Abfassen empfohlen.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 10/2009 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52278
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52278.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
www.wortundbildverlag.de


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