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Gericht bestätigt Arbeit des Presserats

Geschrieben am 25-07-2006

Bonn (ots) - Das Oberlandesgericht Köln hat in einem jetzt
überreichten Urteil vom 11. Juli 2006 klargestellt, dass der
Presserat Verlage missbilligen und auf journalistische
Sorgfaltsverstöße hinweisen darf. Die Berechtigung des Deutschen
Presserats "folgt aus der verfassungsrechtlich verankerten
Vereinigungsfreiheit, das Recht seiner Mitglieder zur freien
Meinungsäußerung aus Art. 5 GG; seine Entschließungen, ob er einen
Verstoß gegen presseethische Grundsätze annimmt und gegebenenfalls
welche Maßnahmen er ergreift, sind ausschließlich durch ideelle, im
Pressekodex wiedergegebene ethische Vorstellungen geprägt". Damit
bestätigte das Gericht erstmalig ein Grundsatzurteil des
Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 1959 zur Beschwerdearbeit des
Deutschen Presserats.

Der Öko-Test-Verlag hatte sich gegen eine vom Presserat im Jahre
2004 gegen ihn ausgesprochene Missbilligung wegen Verstoßes gegen den
Pressekodex gewehrt. Anlass lieferte eine Berichterstattung über
Vaterschaftstests. Das Oberlandesgericht stellte jetzt nach dem
Landgericht Bonn in zweiter Instanz klar, dass die Klage bereits
deshalb unbegründet war, weil es sich bei den Bewertungen des
Beschwerdeausschusses offensichtlich und inhaltlich um eine
Meinungsäußerung handelt. Auch die tatsächlichen Annahmen, auf denen
die Missbilligungsentscheidung des Deutschen Presserats beruhte,
erschienen dem Gericht zutreffend. Die Zeitschrift hatte den
Presserat verpflichten wollen, sowohl die weitere Äußerung zu
unterlassen, sie habe gegen die journalistische Sorgfaltspflicht
gemäß Ziffer 2 des Pressekodex verstoßen, als auch die Maßnahme
zurückzunehmen.

Die Ausschüsse des Presserats haben jährlich über 280
Beschwerdefälle zur Entscheidung vorliegen und sprechen hierzu in
knapp der Hälfte der Fälle Beschlüsse aus, wonach mit Hinweisen,
Missbilligungen und Rügen auf Verstöße gegen den Pressekodex erkannt
wird.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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