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Soll das Augsburger Bekenntnis in der Grundordnung der EKD stehen? Kammer der EKD für Theologie rät ab

Geschrieben am 28-09-2009

Hannover (ots) - Das Augsburger Bekenntnis von 1530 ist einer der
wichtigsten Bekenntnistexte der Refor¬mation und der aus ihr
hervorgegangenen Kirchen. Auch aus dieser Erkenntnis heraus ist vor
einigen Jahren der Vorschlag gemacht worden, die Evangelische Kirche
in Deutschland (EKD) solle das Augsburger Bekenntnis (lateinisch:
Confessio Augustana) als Grundbe¬kenntnis in ihre Grundordnung
aufnehmen. Auf diese Weise könnte aus lutherischer Perspektive - so
wird gesagt - das Kirche-Sein der EKD theologisch noch besser
begründet werden. Der Rat der EKD hat daraufhin seine Kammer für
Theologie, deren Vorsitz Michael Beintker (Münster) und Professor
Dorothea Wendebourg innehaben, um ein beratendes Votum zu dem
Vorschlag gebeten. Dieses Votum liegt jetzt vor und kommt zu dem
Ergebnis: "Die Kammer für Theologie empfiehlt dem Rat der EKD, das
Augsburger Bekenntnis nicht als Grundbekenntnis in die Grundordnung
der EKD aufzunehmen." Das Votum der Kammer sowie weitere Texte zu
diesem Thema werden am heutigen Montag, 28. September, unter dem
Titel "Soll das Augsburger Bekenntnis Grundbekenntnis der
Evangelischen Kirche in Deutschland werden?" als Nummer 103 der Reihe
EKD-Texte veröffentlicht.

Das Votum wurde begründet, indem drei vorgelagerte Fragen
beantwortet wurden. Erstens: "Welchen Sinn hat die Aufnahme von
überlieferten Bekenntnistexten in die Grundordnungen und
Kirchenverfassungen der einzelnen evangelischen Kirchen ganz
allgemein?" Zweitens: "Wie verhält sich die Grundordnung der EKD als
einer Gemeinschaft einzelner evangelischer Kirchen zu den
Grundordnungen ihrer Gliedkirchen?" Drittens: "Was würde die Aufnahme
des Textes des Augsburger Bekenntnisses in die Grundordnung der EKD
bedeuten?"

Der Rat der EKD hat dem Fazit der Kammer zugestimmt und damit den
Vorschlag zurückgewiesen, das Augsburger Bekenntnis solle zum
Grundbekenntnis der EKD gemacht werden. Die mit dem Vorschlag
verbundene Bereitschaft zu einer Stärkung des Kirche-Seins der EKD
wurde dabei vom Rat positiv gewürdigt; er erinnerte in diesem
Zusammenhang an sein im Jahr 2001 abgegebenes Votum zur
"Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis". Dort hieß es,
die EKD bilde zwar "kirchenrechtlich nicht eine Kirche, wie ihre
Gliedkirchen es sind." Dennoch sei sie im vollen theologischen Sinne
des Wortes Kirche. Der Rat hatte seinerzeit gefolgert: "Maßnahmen,
durch welche die EKD erst Kirche werden müsste, sind nicht nötig, da
sie es im theologischen Sinne schon ist, denn Kirchengemeinschaft ist
Kirche".

In der 118seitigen Broschüre sind neben dem Votum der Kammer für
Theologie auch der ursprüngliche Vorschlag von Professor Gunther
Wenz (München) sowie die im Verlauf der Beratungen gehaltenen
Referate der Professoren Wolf-Dieter Hauschild (Münster), Jan Rohls
(München), Georg Plasger (Siegen) und des Präsidenten des
Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Thomas Wipf (Bern),
abgedruckt. Diese führen in die kirchengeschichtlichen und
systematisch-theologischen Hintergründe ein. Damit wird ein
komprimierter Überblick über ein komplexes Thema geboten.

Der Präsident des Kirchenamtes, Hermann Barth, kommentiert im
Vorwort diese Ausarbeitung so: "Dadurch wird es einem breiteren
Leserkreis in Kirche und Theologie ermöglicht, die für das Ergebnis
des Votums der Kammer ausschlaggebenden Argumente nachzuvollziehen
und sich ein eigenes Urteil zu bilden." Barth rückt den Text auch vor
den Hintergrund des doppelten Jubiläums der Barmer Theologischen
Erklärung und des Genfer Reformators Johannes Calvin im Jahr 2009:
"Die durch den Vorschlag von Professor Wenz ausgelöste und durch die
Kammer für Theologie fortgeführte Diskussion über die Bedeutung von
Bekenntnissen (und Bekenntnisschriften) ist nicht zuletzt deshalb zu
begrüßen, weil durch sie auch eine neue Aufmerksamkeit geschaffen
wurde für die wichtige Rolle, die in dieser Hinsicht die Barmer
Theologische Erklärung und die im Heidelberger Katechismus präsente
reformierte Tradition spielen. Das ist gerade im Jahr 2009, in dem
der 75. Jahrestag der Barmer Bekenntnissynode und der 500. Geburtstag
von Johannes Calvin begangen worden sind, eine willkommene
Akzentuierung."

Der EKD-Text 103 "Soll das Augsburger Bekenntnis Grundbekenntnis
der Evangelischen Kirche in Deutschland werden? Ein Votum der Kammer
der Evangelischen Kirche in Deutschland für Theologie " ist
erhältlich beim Kirchenamt der EKD (Herrenhäuser Straße 12, 30419
Hannover, Telefon: 0511/2796-460, Email: versand@ekd.de). Er ist auch
nachzulesen im Internet unter
http://www.ekd.de/download/ekd_texte_103.pdf.

Hannover, 28. September 2009

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55310
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de


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