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Altersblindheit: PRO RETINA Deutschland e.V. informiert Patienten über ihre Rechte / www.pro-retina.de/amd-aktion

Geschrieben am 24-09-2009

Aachen (ots) - Patientinnen und Patienten mit der feuchten Form
der Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD) müssen es nicht
hinnehmen, wenn ihre Krankenkasse sich weigert, die Kosten für eine
ärztlich verordnete und zugelassene Therapie zu übernehmen.
Gleichwohl steigt die Zahl der Patienten, denen genau dies geschieht.
Darum informiert die Patientenorganisation PRO RETINA Deutschland
e.V. nun über die Rechte der betroffenen Patienten im Internet auf
der Homepage der Organisation unter

www.pro-retina.de/amd-aktion .

Im Brief der »Serviceberaterin Leistungen« einer Krankenkasse an
Sabine S. (60) steht nur ein einziger Satz: »Hiermit bestätigen wir
Ihnen, dass unsere Kasse sich an der o.a. Behandlung bei der feuchten
AMD nur mit unseren Vertragspartnern beteiligt bzw. die Kosten
übernimmt.«

Sabine S. ist 60 Jahre alt und lebt in Bonn. Sie ist von
Altersblindheit bedroht, sie leidet an der feuchten Form der
Altersabhängigen Makula-Degeneration. Eine frühzeitige Behandlung des
Leidens mit einer seit zwei Jahren zugelassenen, aber teuren Therapie
könnte ihre Sehfähigkeit erhalten und vielleicht sogar wieder
verbessern. Doch die Kasse will sparen, koste es was es wolle.

Sabine S. ist kein Einzelfall. Eine steigende Zahl von Patienten
erhält inzwischen ähnliche Briefe. Das Prinzip: Die Krankenkasse
lehnt die Kostenübernahme für die Behandlung ab und fordert die
Patienten auf, sich bei bestimmten »Vertragsärzten« behandeln zu
lassen. Akzeptieren Patienten diese Vorgabe, erhalten sie jedoch
nicht die zugelassene Therapie, sondern werden mit einem
Krebsmedikament behandelt, das für die Augenheilkunde keine Zulassung
der Arzneimittelbehörden hat und das nach Expertenmeinung allenfalls
im Rahmen klinischer Studien eingesetzt werden sollte.

Dieser »off-label-use«, der Einsatz eines Medikamentes außerhalb
der zugelassenen Indikation, birgt Risiken: Regularien, die bei einem
zugelassenen Medikament der Patientensicherheit dienen, greifen in
solchen Fällen nicht. Doch dies verschweigen die Krankenkassen in
ihren Briefen. In den Schreiben, die PRO RETINA Deutschland e.V.
vorliegen, dominieren vielmehr der Befehlston und die Vernebelung der
Zusammenhänge durch Behördendeutsch, was viele Patienten
einschüchtert.

»Patienten müssen dies nicht hinnehmen«, erklärt Ute Palm von PRO
RETINA Deutschland e.V. »Eine Kasse darf einem Patienten die
zugelassene Therapie nicht verweigern, wenn ein Arzt die Therapie
verordnet hat und der Patient die Behandlung wünscht.« Auf ihrer
Website informiert die Patientenorganisation nun betroffene Patienten
über ihre Rechte - Basis sind u.a. Rechtspositionen von
Aufsichtsbehörden sowie der Hinweis eines Sozialgerichtes. »Es kann
nicht sein«, so Ute Palm, »dass ein Machtkampf über die Gestaltung
von Arzneimittelpreisen auf dem Rücken von Patientinnen und Patienten
ausgetragen wird, die sich aufgrund fehlender Informationen und ohne
Unterstützung kaum wehren können«.

Die Rechte von AMD-Patienten:

1. Ihre Krankenkasse darf Ihnen die Übernahme der Kosten für ein
Medikament nicht verweigern, wenn Ihr Augenarzt ein für die
Behandlung Ihrer Erkrankung zugelassenes Medikament verordnen will
und Sie diese Therapie wünschen.

2. Sie haben das Recht auf freie Arztwahl. Sie müssen die
Aufforderung Ihrer Krankenkasse, sich bei bestimmten Ärzten behandeln
zu lassen, mit denen die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen
hat, nicht akzeptieren. Darum darf die Krankenkasse auch nicht mit
dem Hinweis auf solche »Vertragsärzte« die Übernahme der
Behandlungskosten mit einem zugelassenen Medikament ablehnen.

3. Sie müssen es nicht akzeptieren, wenn ein Arzt Sie mit einem
Medikament behandeln möchte, das für die Behandlung Ihrer Krankheit
nicht zugelassen ist. Sie können dann den Arzt wechseln und einen
anderen Arzt konsultieren, der die Behandlung mit einem zugelassenen
Medikament durchführt.

4. Weder Ihre Krankenkasse noch ein Arzt darf Sie dahingehend
beeinflussen, sich gegen eine zugelassene Therapie zu entscheiden.

5. Sie haben das Recht auf eine umfassende, eindeutige und klare
Information über die Behandlung, um Ihre Entscheidung treffen zu
können. Der Arzt muss Sie umfassend aufklären - vor allem
hinsichtlich eventueller Risiken und Nebenwirkungen bei der
Verwendung von Arzneimitteln außerhalb der Zulassung.

____________________________________

HINTERGRUND:

Weil die Injektionsbehandlung der feuchten AMD nicht im
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelistet ist
- Streit zwischen Krankenkassen und Ärzten über die Honorierung
verhindert dies bislang - sind Patienten mit der feuchten Form der
Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD) gezwungen, die Übernahme
der Behandlungskosten bei ihrer Krankenkasse im Einzelfall zu
beantragen.

Zahlreiche Krankenkassen lehnen in solchen Fällen die
Kostenübernahme ab und versuchen die Patienten zu anderen Ärzten
umzuleiten, mit denen sie spezielle Verträge geschlossen haben. Diese
Verträge sorgen dafür, dass die Ärzte ausschließlich ein nicht
zugelassenes, aber kostengünstigeres Medikament einsetzen, das zwar
als Krebsmedikament zugelassen ist, aber keine Zulassung für die
Augenheilkunde hat. Dadurch spart die Krankenkasse und der Arzt
profitiert in diesem Fall von einer höheren Vergütung. Allerdings
informieren Krankenkassen und Ärzte die betroffenen Patienten über
diese Zusammenhänge nicht.

Für die Behandlung der feuchten Altersabhängigen
Makula-Degeneration (AMD) stehen zwei zugelassene Medikamente zur
Verfügung: Pegaptanib (Handelsname: Macugen) und Ranibizumab
(Handelsname: Lucentis). Obwohl nicht zugelassen, wird auch das
Krebsmedikament Bevacizumab (Handelsname: Avastin) eingesetzt, das
mit Lucentis verwandt, aber nicht identisch ist.

_________________________________________

Über PRO RETINA Deutschland e.V.:

Die PRO RETINA Deutschland e.V. - Selbsthilfevereinigung von
Menschen mit Netzhautdegenerationen - wurde 1977 von Betroffenen und
deren Angehörigen als gemeinnütziger Verein gegründet, um sich selbst
zu helfen. Es ist eine bundesweit tätige Organisation mit derzeit 64
Regionalgruppen und mehr als 6.000 Mitgliedern. Sie bietet
Informationen und Beratung und versteht sich als Interessenvertretung
der Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit. Um einen
Beitrag zur Entwicklung wirksamer Therapien zu leisten, engagiert
sich PRO RETINA Deutschland e.V. auch in der Forschungsförderung.

Originaltext: Pro Retina Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72629
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72629.rss2

Pressekontakt:
Barbara Ritzert
ProScience Communications - die Agentur für Wissenschafts-
kommuniation GmbH

Andechser Weg 17
82343 Pöcking
Fon (08157) 93 97-0
Fax (08157) 93 97-97
ritzert@proscience-com.de


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