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Schäden durch Wirtschaftskriminalität steigen drastisch - Imageverluste wiegen schwer

Geschrieben am 24-09-2009

Frankfurt am Main (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

PwC-Studie Wirtschaftskriminalität 2009: Wettbewerbsdelikte
verursachen die höchsten Schäden / Krise lässt Kriminalitätsrisiko
nach Einschätzung der Unternehmen ansteigen / Investitionen in
Prävention bleiben unzureichend

Betrug, Spionage, Korruption und andere Straftaten haben in den
vergangenen zwei Jahren über 60 Prozent der deutschen Großunternehmen
getroffen. Gleichzeitig sind die direkten finanziellen Schäden durch
Wirtschaftskriminalität drastisch gestiegen. Im Durchschnitt
verursachte jedes aufgedeckte Delikt einen Schaden von knapp 4,3
Millionen Euro, während der Vergleichswert im Zeitraum von 2005 bis
2007 bei knapp 1,6 Millionen Euro lag, wie aus der Studie
"Wirtschaftskriminalität 2009 - Zur Sicherheitslage in deutschen
Großunternehmen" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg hervor geht. Die zusätzlichen Aufwendungen für das
Schadensmanagement, beispielsweise Anwaltskosten, lagen von 2007 bis
2009 unverändert bei rund 830.000 Euro je Delikt.

"Die direkten Kriminalitätskosten sind aber oft nur die Spitze des
Eisbergs. Vor allem bei Korruption, Datendiebstahl oder auch
Preisabsprachen wiegt der Schaden für den Ruf des betroffenen
Unternehmens mittlerweile schwerer als der messbare finanzielle
Verlust", betont Steffen Salvenmoser, ehemaliger Staatsanwalt und
Partner bei PwC.

So hat im Zeitraum von 2007 bis 2009 annähernd jedes zweite
Unternehmen (44 Prozent) einen erheblichen Reputationsverlust in
Folge einer aufgedeckten Straftat erlitten. In der Vorläuferstudie
von 2007 war dies nur bei 27 Prozent der Befragten der Fall. Als
gravierende indirekte Schäden nannten die Unternehmen zudem die
Beeinträchtigung der Beziehungen zu Geschäftspartnern (45 Prozent)
und Behörden (31 Prozent) sowie einen Rückgang der Arbeitsmoral bei
den Beschäftigten (36 Prozent). Gut jedes fünfte börsennotierte
Unternehmen verzeichnete einen Rückgang des Aktienkurses als
Kriminalitätsfolge - in der Studie von 2007 hatte nur jeder zwölfte
Befragte diesen Aspekt genannt.

Wirtschaftskrise als zusätzlicher Treiber

Für die kommenden Jahre erwarten die Unternehmen auch angesichts
der Wirtschaftskrise einen weiteren Anstieg der
Wirtschaftskriminalität. Gut 40 Prozent der Befragten rechnen in
ihrer Branche verstärkt mit Wettbewerbsdelikten wie Industriespionage
oder Kartellabsprachen, knapp jedes dritte Unternehmen prognostiziert
mehr Straftaten auf Grund von Arbeitsplatzsorgen der Beschäftigten.
"Vor diesem Hintergrund überrascht, dass die befragten Unternehmen
ihre Investitionen in Präventions- und Kontrollmaßnahmen kaum erhöhen
wollen. Jedes fünfte will das Budget in den kommenden zwei Jahren
sogar kürzen. Anders als beispielsweise in den Vereinigten Staaten
wird das Thema 'Compliance' offenbar von vielen deutschen Unternehmen
noch immer nicht ernst genommen", kritisiert Claudia Nestler,
Partnerin bei PwC im Bereich Forensic Services.

Für die Studie wurden im Frühjahr 2009 zunächst 500 deutsche
Großunternehmen befragt. Im August folgten 100 Interviews zu den
erwarteten Folgen der Wirtschaftskrise. Die Erhebung umfasst alle
entdeckten Straftaten der Jahre 2007 und 2008 und ist damit
umfassender als die Kriminalstatistik, die nur die zur Anzeige
gebrachten Delikte berücksichtigen kann. Um Verzerrungen durch
Einzelfälle zu vermeiden, wurden nur Delikte bis zu einer
Schadenshöhe von 250 Millionen Euro berücksichtigt.

Wettbewerbsdelikte bringen Höchstschaden

Die meisten Wirtschaftsstraftaten der vergangenen zwei Jahre waren
Vermögensdelikte wie beispielsweise Betrug oder Unterschlagung (41
Prozent aller Fälle), gefolgt von Wettbewerbsdelikten (39 Prozent)
und Korruption (13 Prozent). Allerdings verursachten
Kartellabsprachen, Produktpiraterie, Datendiebstahl und andere
Wettbewerbsstraftaten mit gut 5,8 Millionen Euro die weitaus größten
Durchschnittsschäden. Vermögensdelikte schlugen mit rund 1,7
Millionen Euro zu Buche, Korruptionsfälle mit durchschnittlich knapp
1,6 Millionen Euro.

In diesen Berechnungen nicht enthalten sind die kaum
quantifizierbaren indirekten Schäden. Diese sind vor allem bei
Wettbewerbsdelikten hoch. So berichtet jedes vierte Unternehmen, das
an einer Kartellabsprache beteiligt war, über große Folgeschäden,
beispielsweise durch die Abwanderung von Kunden oder verstärkte
Kontrollen der Aufsichtsbehörden. Die indirekten Schäden durch
Patentverletzungen sind bei knapp jedem fünften Betroffenen groß,
aufgedeckte Korruptionsfälle bringen etwa jedem achten Unternehmen
erhebliche verdeckte Verluste.

Delikte werden meist zufällig entdeckt

Obwohl die befragten Unternehmen ihre Kontroll- und
Präventionsmaßnahmen in den vergangenen zwei Jahren verstärkt haben,
wurden rund sieben von zehn Straftaten durch Tippgeber oder rein
zufällig entdeckt. Häufiger als in früheren Jahren brachten
systematische Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Delikte
ans Licht (acht Prozent gegenüber sechs Prozent zwischen 2005 und
2007), während die interne Revision nur noch 13 Prozent der Vergehen
(2005 bis 2007: 16 Prozent) aufdeckte.

"Die nach wie vor hohe Zufallsquote weckt auf den ersten Blick
Zweifel an der Effizienz von Kontroll- und Präventionsvorkehrungen.
Außerdem bieten noch zu wenige Unternehmen einen Hinweisgebersystem
oder zumindest einen Ombudsmann an, an die sich
Unternehmensangehörige oder auch Externe (Lieferanten,
Subunternehmen) vertrauensvoll wenden können", erläutert Professor
Kai Bussmann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

So haben mittlerweile 44 Prozent der Befragten einen
Compliance-Beauftragten. Mit wettbewerbswidrigen Absprachen
beispielsweise setzen sich aber nur zwei von drei Kontrolleuren
gezielt auseinander, und auch das Thema Korruption gehört für
immerhin 15 Prozent der Compliance-Beauftragten nicht zu den
Kernaufgaben.

Dass gezielte und konsequente Präventionsmaßnahmen erfolgreich
sind, zeigt ein Vergleich deutscher Unternehmen mit in Deutschland
ansässigen Tochterunternehmen von US-Konzernen. So gab es zwischen
2007 und 2009 nur bei zwei Prozent der US-Tochterunternehmen
Korruptionsdelikte, jedoch bei 14 Prozent der Unternehmen mit
deutschem Stammsitz. Zu diesem Befund passt, dass 61 Prozent der
US-Töchter ein Hinweisgebersystem für Korruptionsfälle installiert
haben, aber nur 31 Prozent der deutschen Firmen.

Top-Manager landen seltener vor Gericht

Die knappe Mehrheit (51 Prozent) der Haupttäter stammt aus den
geschädigten Unternehmen selbst. Der "typische" Täter ist männlich
(90 Prozent der Fälle) und seit mehr als zehn Jahren in der Firma
beschäftigt (45 Prozent). Gut zwei Drittel der Straftaten werden von
Führungskräften begangen, knapp 30 Prozent der Delikte von
Angestellten im Top-Management.

Die Tatmotive sind aus Sicht der befragten Unternehmen vielfältig.
Die Mehrzahl der Überführten wurde offenbar wegen einer Kombination
aus finanziellen Anreizen (55 Prozent) und mangelndem
Unrechtsbewusstsein (62 Prozent) straffällig. Doch verweisen einige
Befragte auch auf unternehmensspezifische Defizite. So führten sie 14
Prozent der Delikte auf eine mangelnde Kommunikation von
Unternehmenswerten und ethischen Richtlinien zurück. Bei einem ebenso
großen Teil der Delikte war der Druck durch Zielvorgaben nach
Einschätzung der Befragten zumindest ein Auslöser für die Straftat.

Bemerkenswert ist, dass sich Täter in den vergangenen Jahren
seltener vor Gericht verantworten mussten. Stellten die Unternehmen
zwischen 2005 und 2007 noch gegen 61 Prozent der Überführten eine
Strafanzeige, sank die Quote zwischen 2007 und 2009 auf 50 Prozent.
Dabei werden Täter aus dem Top-Management deutlich seltener angezeigt
(33 Prozent) als mittlere Führungskräfte (49 Prozent) oder
Beschäftigte ohne Führungsaufgaben (54 Prozent). Für 20 Prozent der
überführten Top-Manager hatte ihre Tat sogar überhaupt keine
Konsequenzen.

"Zwar lässt sich die relative Milde gegenüber Tätern aus der
Führungsetage auch mit besonderen rechtlichen und sachlichen
Schwierigkeiten im Einzelfall erklären. Allerdings ist diese Praxis
unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion des
Managements äußerst problematisch", betont Salvenmoser.

Originaltext: PwC PriceWaterhouseCoopers
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8664
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8664.rss2

Pressekontakt:
Karim Schäfer
PricewaterhouseCoopers AG WPG
Presseabteilung
Tel.: (069) 95 85 - 5435
E-Mail: karim.schaefer@de.pwc.com

Redaktionshinweis:

Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in
Deutschland mit 8.870 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von rund
1,47 Milliarden Euro eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaften. An 28 Standorten arbeiten Experten für
nationale und internationale Mandanten jeder Größe. PwC bietet
Dienstleistungen an in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und
prüfungsnahe Dienstleistungen (Assurance), Steuerberatung (Tax) sowie
in den Bereichen Transaktions-, Prozess- und Krisenberatung
(Advisory).


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