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Laute Musik am Steuer: Wer nichts hört, muss zahlen

Geschrieben am 22-09-2009

Wiesbaden (ots) - Im Autoradio wird gerade das Lieblingslied
gespielt: Wer jetzt bis zum Anschlag aufdreht, fährt gefährlich -
denn laute Musik erhöht das Unfallrisiko. Karl Walter, Kfz-Experte
beim Infocenter der R+V Versicherung, erläutert, warum Autofahrer mit
leisen Klängen sicherer unterwegs sind.

Frage: Warum ist es gefährlich, Musik im Straßenverkehr "voll
aufzudrehen"?

Karl Walter: Je schneller und lauter die Musik ist, desto mehr
lenkt sie vom Autofahren ab. Zahlreiche Studien haben inzwischen
nachgewiesen, dass sie den Körper in einen regelrechten Stresszustand
versetzt. Hinzu kommt: Werde ich von Radio oder CD beschallt, höre
ich die Signale anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr. Denn laute
Musik kann schnell 100 Dezibel erreichen - eine Hupe schafft
beispielsweise nur rund 90 Dezibel. Dadurch steigt das Unfallrisiko.
Denn der Fahrer kann nicht mehr rechtzeitig oder gar nicht mehr
reagieren. Übrigens kam es sogar schon vor, dass Fahrer
unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen haben. Sie waren so abgelenkt,
dass sie den Unfall gar nicht bemerkt haben.

Frage: Kann man für zu laute Musik am Steuer auch
verkehrsrechtlich belangt werden?

Karl Walter: Ja. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das
Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt sein darf. Wer also deswegen
angehalten wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung sind sogar bis 25 Euro fällig.
Und richtig teuer wird es, wenn man das Martinshorn überhört und
einen Rettungswagen beim Einsatz behindert: Dann können die Gerichte
Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro verhängen. Das Problem hierbei ist
allerdings immer die Abgrenzung. Ab wann gilt die Musik als zu laut?
Da spielt ja auch das persönliche Empfinden eine große Rolle. Deshalb
kann so etwas nur im Einzelfall entschieden werden.

Frage: Kann es in einem solchen Fall auch zu Problemen mit dem
Versicherungsschutz kommen?

Karl Walter: Im Straßenverkehr gilt grundsätzlich immer: Wer die
im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht lässt,
riskiert seinen Versicherungsschutz. Ich rate Autofahrer dringend -
auch zu ihrer eigenen Sicherheit - die Musik so leise zu drehen, dass
man Geräusche von außen noch gut wahrnehmen kann. Übrigens empfehle
ich das auch Fahrradfahrern, die ja oft mit Stöpseln im Ohr unterwegs
sind. Sie können dafür nämlich ebenfalls mit zehn Euro verwarnt
werden. Aber noch etwas Positives über Musikhören zum Schluss: Bei
stressigen Autofahrten können ruhige Melodien für Entspannung sorgen
- aber auch nur, wenn sie nicht voll aufgedreht werden.

Weitere Tipps zu Auto und Fahrrad unter
http://www.infocenter.ruv.de

Originaltext: R+V-Infocenter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63400
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63400.rss2

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Telefon 06172/9022-011
a.kassubek@arts-others.de


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