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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Volkswagen / BGH

Geschrieben am 15-09-2009

Osnabrück (ots) - Strafe schon jetzt verschärft

Es war die nackte Gier. Sogar seine brasilianische Geliebte ließ
Klaus Volkert als Betriebsratschef von VW bezahlen. Dabei verdiente
er nicht schlecht: 692893 Euro waren es nach Feststellung des
Landgerichts Braunschweig im Jahr 2002, inklusive 290000 Euro Bonus.
Wer derartig abkassiert, ohne jeweils den Nachweis einer
Gegenleistung antreten zu können, der bleibt im Urteil der
Öffentlichkeit wohl für immer ein krimineller Raffke.

Dies gilt umso mehr, als Sonderzahlungen wie Boni und Abfindungen
seit Beginn der aktuellen Finanzkrise meist mit noch viel
kritischeren Augen gesehen werden. Schon dies ist zweifellos eine Art
Strafverschärfung für Volkert. Gesellschaftlich bekommt er wohl kein
Bein mehr auf die Erde, egal wie am Ende der Bundesgerichtshof
entscheidet.

Ganz anders der wegen Untreue verurteilte ehemalige
VW-Personalvorstand Peter Hartz, der sogar schon wieder zu
politischen Veranstaltungen eingeladen wird. Obwohl auch er sich im
VW-Korruptionssumpf jahrelang die Hände schmutzig gemacht hat, kam er
mit einer milden Bewährungsstrafe davon, weil er ein Geständnis
ablegte und einen Deal mit dem Gericht aushandeln konnte.
Das mag mit dem Recht vereinbar sein. Doch bleibt es ein Handel mit
der Gerechtigkeit. Denn man darf nicht vergessen: Theoretisch hatten
Hartz bis zu zehn Jahre Haft gedroht.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2

Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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