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Microsoft verstiess vorsätzlich gegen das Patent von i4i - dauerhafte Verfügung gegen Word

Geschrieben am 15-09-2009

Toronto (ots/PRNewswire) -

- (i4i ./. Microsoft - Zusammenfassung der Rechtssache)

Am 11. August 2009 erliess der Herr Vorsitzende Leonard Davis am
US-Bundesgericht für den Bezirk Texas, Tyler Division, ein
rechtskräftiges Urteil in Sachen i4i versus Microsoft Corporation.
Darin wurde ein Schaden von über 290 Millionen US-Dollar zugunsten
von i4i zuerkannt, sowie eine dauerhafte Verfügung zu Lasten des
Beklagten Microsoft verhängt. Gegenstand ist Microsofts Vertrieb des
Flaggschiff-Produkts Word in den Vereinigten Staaten, sollte es
nicht das kundenspezifische XML entfernen, das die US-Patente Nr.
5.787.449 von i4i verletzt.

Im Anschluss an das rechtskräftige Urteil reichte Microsoft einen
Eilantrag ein. In diesem wird ausgeführt, dass der Vertrieb von Word
in den USA möglicherweise gestoppt werden müsse. Dies gelte
ausserdem für die komplette Suite an Softwareprogrammen namens
Office, und zwar solange, bis die unternehmenseigenen Produkte neu
gestaltet worden seien, um die kundenspezifische Markup-Sprache XML
zu entfernen. Ferner hiess es, dass im Hinblick auf die eigenen
Vertriebshändler, darunter Best Buy und Erstausrüster wie HP und
Dell, massive Umsatzeinbrüche nicht ausgeschlossen werden können.
Sowohl Dell als auch HP haben gleichermassen eine schwere Belastung
geltend gemacht, sollte die einstweilige Verfügung aufrecht erhalten
werden, und hat beim Berufungsgericht bereits Amicus-Schriftsätze
eingereicht. Das Berufungsgericht hat einen Aufschub für die
anhängige Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung gewährt und
zudem die Berufungsverhandlung auf den 23. September 2009 in
Washington D.C. terminiert.

Loudon Owen, Chairman von i4i: "Wir sind der festen Überzeugung,
dass der US-Bundesgerichtshof für Bundesbezirke die richtige
Entscheidung nach Lage der Dinge getroffen hat. Wir sind
zuversichtlich, dass i4i der Berufung des Beklagten Microsoft Stand
halten wird. Dis ist ein äusserst wichtiger Fall für Erfinder und
wachstumsstarke Unternehmen die - genau wie i4i - durch die
vorsätzliche Verletzung ihrer Patente seitens Mitbewerbern Schaden
erleiden; und zwar insbesondere dann, wenn diese Mitbewerber so
gross und mächtig sind wie Microsoft."

Owen fährt fort: "Natürlich stehen uns nicht die gigantischen
Finanzmittel von Microsoft zur Verfügung. Allerdings geniesst i4i
die "Fairness Protection" der US-amerikanischen Justiz. Microsoft
steht nicht über dem Gesetz. Es hat kein Rechte, eine private
Enteignung der patentierten Erfindung von i4i vorzunehmen."

i4i ist ein weltweit tätiges Technologie-Unternehmen mit
Hauptsitz in Toronto, Kanada. i4i LP ist ein Lizenzierungsorgan, das
mit i4i Inc. verbunden ist und im Besitz von Patent Nr. 5.787.449
ist, das im Jahre 1998 vom U S-amerikanischen Patentamt erteilt
wurde.

Für weitere Informationen finden Sie ausgewählte gerichtliche
Schriftstücke in Sachen i4i versus Microsoft unter
http://www.i4ilp.com oder auf anderen Webseiten mit öffentlich
zugänglichen Informationen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Loudon Owen
lowen@mcleanwatson.com
+1-416-307-3271
Melony Jamieson
melony@getitdone.ca
+1-416-518-6355

Originaltext: McLean Watson and i4i
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76912
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76912.rss2

Pressekontakt:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Loudon Owen -
lowen@mcleanwatson.com oder wählen Sie die Rufnummer +1-416-307-3271;
Melony Jamieson - melony@getitdone.ca oder wählen Sie die Rufnummer
+1-416-518-6355


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