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NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vor/Tschimpke: Tötung ist Verstoß gegen Artenschutz und streng zu ahnden

Geschrieben am 08-09-2009

Berlin (ots) - Der NABU hat erstmals ein umfassendes
Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vorgelegt.
"Der Wolf ist mit circa 50 Tieren noch eines der seltensten
Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden
Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden", sagte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Gutachten sei vor allem auch mit
Blick auf die Debatte um das rechtliche Strafmaß und Vorgehen bei
illegalen Wolfsabschüssen erstellt worden.

Im dem am Dienstag in Berlin präsentierten 102 Seiten umfassenden
Rechtsgutachten der Kanzlei Caspers & Mock, Koblenz, wurde
untersucht, in welchem Maße die vorhandenen nationalen und
internationalen rechtlichen Vorgaben den Schutz der Wölfe in
Deutschland aktuell gewährleisten. Dabei wurden neben den
strafrechtlichen, auch die Konsequenzen im Jagd- und Waffenrecht
beleuchtet. Die naturschutzrechtliche Vorschrift des
Bundesnaturschutzgesetzes (§66 BNatSchG) sieht bei "Zugriffen"
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine
Strafbarkeit ist auch schon bei Vorbereitungshandlungen wie dem
Nachstellen, Fallen aufstellen oder dem bewaffneten Durchstreifen des
Reviers mit der Absicht einen Wolf zu erlegen gegeben. Auch könne die
"Sammelleidenschaft" bestraft werden, wenn das Tier als "Trophäe"
dienen soll. Sowohl der Schutz des Wolfes als auch die Koexistenz mit
dem Menschen sei durch das bestehende Recht gewährleistet, so das
Ergebnis. Auch das Jagdrecht biete keine bessere Unterstützung für
Wolf und Mensch.

Die Erklärung der heimischen Wölfe zu jagdbarem Wild wäre nach
Auffassung der Rechtsexperten derzeit ein nicht gerechtfertigter
Eingriff in ihren Schutzstatus nach nationalem und internationalem
Recht. "Die bislang erfreulichen Nachrichten über den Wolfsnachwuchs
in der Lausitz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier
lediglich um fünf sich fortpflanzende Paare handelt. Damit ist der
Wolf in Deutschland immer noch akut vom Aussterben bedroht", betonte
NABU-Artenschutzexperte Magnus Herrmann.

Zuletzt sei vor allem in Sachsen über die rechtliche Zukunft und
Stellung des Wolfes spekuliert worden. Der NABU hatte bereits
mehrfach an alle Beteiligten appelliert, die Bemühungen zum Schutz
des Wolfes auf eine konstruktive Mitarbeit in den Gremien des
sächsischen Wolfsmanagements zu konzentrieren und den gegenwärtigen
rechtlichen Status des Wolfes unverändert zu lassen.

"Ich möchte daran erinnern, dass auch die Jagdverbände als
anerkannte Naturschutzverbände den Auftrag haben, alle Maßnahmen zum
Artenschutz des Wolfes aktiv zu unterstützen. Eine jagdrechtliche
Regelung ist daher gar nicht notwendig, um sich beim Schutz der
streng geschützten Tierart Wolf einzubringen", so NABU-Präsident
Tschimpke.

Das Rechtsgutachten ist als Kurzfassung und in voller Länge im
Internet als Download zu finden unter www.NABU.de/wolf

Erstmals seit 150 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Der
NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe mit dem Projekt "Willkommen
Wolf!". Er informiert über Wölfe, setzt sich für den Erhalt ihrer
Lebensräume ein und unterstützt den Aufbau eines ehrenamtlichen
Netzwerkes von Wolfsbetreuern.

Der NABU schickt Laubfrosch, Wolf & Co in den Wahlkampf! Mehr
Infos unter www.liste-pro-natur.de

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Magnus Herrmann, NABU-Referent für Natur- und Artenschutz, Tel.
030-284984-1618, E-Mail: Magnus.Herrmann@NABU.de

Rechtsanwalt Roland Schmidt, Rechtsanwalt Simon Lüders, LL.M. Tel.
0261-4049924, E-Mail: schmidt@caspers-mock.de


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