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VPRT-Stellungnahmen zum Drei-Stufen-Test des ZDF: Private Sender fordern Nachbesserung der Telemedienkonzepte / Angebote in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig

Geschrieben am 27-08-2009

Berlin (ots) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.
(VPRT) hat in dieser Woche in zwei umfassenden Stellungnahmen an den
ZDF-Fernsehrat im Rahmen des Drei-Stufen-Testverfahrens zu den
Telemedienangeboten des ZDF dargelegt, dass die
Angebotsbeschreibungen den Anforderungen des Drei-Stufen-Tests nicht
genügen und daher in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig
sind.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Das ZDF hat das Verfahren
langfristiger und planbarer mit einer klaren Zeitvorgabe für die
einzelnen Verfahrensschritte bis Mitte 2010 ausgestaltet - das ist
positiv. Beim Konzept selbst wird aber offenbar dem Motto 'Mut zur
Lücke' gefolgt. Dies darf vom Fernsehrat nicht belohnt werden". Das
Konzept bleibe bei der Beschreibung der Angebote zu allgemein und
lückenhaft, ließe zahlreiche Themenportale aus den Bereichen Musik,
Film, Dokumentation gänzlich unerwähnt und verkehre das gesetzliche
Verweildauerkonzept ins Gegenteil, um es mit den ZDF-Interessen
kompatibel zu machen. So würden statt Vorhaltefristen von 7 Tagen
durchschnittliche Verweildauern im Internet zwischen 3 Monaten und 5
Jahren angegeben, die Verwertung von Sendungsausschnitten solle sogar
gegen ein gesetzliches Verbot gestattet werden. Doetz: "Auf dieser
Basis ist die Angebotsbeschreibung keine Entscheidungsgrundlage für
die Gremien und ermöglicht auch den Wettbewerbern keine qualifizierte
Bewertung. Als vollständig entwicklungsoffenes Konzept könnten
unzählige Umsetzungsvarianten mit jeweils völlig unterschiedlichen
marktlichen Auswirkungen realisiert werden."

Erstaunt zeigte sich der VPRT zudem über die spärlichen
Ausführungen zum publizistischen Wettbewerb und den marktlichen
Auswirkungen. Doetz: "Die ohnehin nur sehr lückenhafte Bestimmung der
Wettbewerber folgt keiner erkennbaren Systematik und lässt daher
reihenweise VPRT-Mitglieder unberücksichtigt. Die marktlichen
Auswirkungen der Onlineangebote werden vom ZDF mit Verweis auf die
Werbefreiheit und die vermeintlich geringe Nutzung durch das Konzept
pauschal negiert. Leider ist das ZDF damit weit hinter dem
zurückgeblieben, was für einen ernsthaften Test erforderlich wäre."
Insofern sei zu begrüßen, dass der ZDF-eigene Zeitplan noch Raum zur
Überarbeitung lasse.

Der VPRT appelliert an den Fernsehrat, den Intendanten zur
Nachbesserung aufzufordern und das weitere Verfahren transparent
auszugestalten, indem die marktlichen Gutachten nach Erstellung
vollständig veröffentlicht und Dritte im weiteren Verfahren - wie
z.B. durch eine für das Frühjahr 2010 angesetzte Expertenanhörung -
nochmals beteiligt würden.

Hinsichtlich dieser offenkundigen Mängel in allen derzeitigen
Verfahren zur sog. Bestandsüberführung schlägt der VPRT vor, dass der
Gesetzgeber, die Verantwortlichen in den Gremien und den Anstalten
sowie die betroffenen Marktteilnehmer gemeinsam ein umsetzbares und
effizientes Verfahren verabreden, in dem die im Sinnes des Auftrages
und Marktes kritischen gebührenfinanzierten Onlineangebote
fortlaufend identifiziert werden und dann einen transparenten und auf
die jeweiligen konkreten Angebote bezogenen Drei-Stufen-Test
durchlaufen.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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