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EnEV 2009: Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren / Energiebedarf von Gebäuden soll um 30 Prozent sinken

Geschrieben am 27-08-2009

Berlin (ots) - Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die
Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die
Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zu der noch
gültigen EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser
in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert über die
wichtigsten Änderungen.

Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder
teilweise sanieren oder neu bauen, gilt ab dem 1. Oktober 2009
(Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):

Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter
Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch
nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der
Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.

Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle
durchgeführt - wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von
Fenstern - müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren
energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann
der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des
gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer
energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut
werden.

Folgende Neuregelungen und Übergangsfristen gelten für alle
Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009:

Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs
Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30
Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden.
Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30
Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.

Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare
Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.

Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung
planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern.
"Diese energieeffizienten Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen
sich oft bereits nach kurzer Zeit", so dena-Bereichsleiter Thomas
Kwapich. "Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert
derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen
Förderungen."

Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der
Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den
Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue
EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die
Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Weitere Informationen zur EnEV 2009 unter
www.zukunft-haus.info/energieausweis und bei der kostenlosen
Energie-Hotline: 08000 736 734.

Originaltext: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Axel Scheelhaase,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-740, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
scheelhaase@dena.de, Internet: www.dena.de


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