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Der Tagesspiegel: Gasag prüft Rückzahlung an 300.000 Gas-Kunden

Geschrieben am 08-08-2009

Berlin (ots) - Der Berliner Gasversorger Gasag prüft nach
Informationen des Tagesspiegels derzeit intensiv, ob und wie er mehr
als 300.000 Sondervertragskunden Geld zurückerstattet. Hintergrund
ist ein Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) vor gut drei Wochen
gegen die Gasag erlassen hatte. Dort erklärten die Richter eine
spezielle Preisanpassungsklausel für ungültig, die bis Ende 2006 in
den Gasag-Verträgen der Tarife "Aktiv" und "Vario" stand. Jetzt liegt
die Urteilsbegründung des BGH vor. Auf deren Basis gehen Juristen und
Verbraucherschützer davon aus, dass die Gasag allen Kunden das in
zwei Tariferhöhungen 2005 und 2006 eingenommene Geld, erstatten muss
- nicht nur den etwa 50 000 Tarifvertragskunden, die die Erhöhung
seinerzeit nur unter Vorbehalt gezahlt hatten.
Die Gasag sollte die betroffenen Kunden nun "freiwillig und
angemessen entschädigen", forderte der ehemalige Leiter der
Energieabteilung beim Bundeskartellamt und heutige Juraprofessor an
der Freien Universität Berlin, Kurt Markert, am Freitag nach dem
Studium der Urteilsbegründung. "Tut sie es nicht, hätten ihre Kunden
sehr gute Chancen, das Geld auf dem Rechtswege zu erstreiten", sagte
Markert der Zeitung.
Die Gasag ist derweil auf der Suche nach einem Kompromiss. Führende
Manager des Unternehmens trafen sich vergangenen Donnerstag zu
Gesprächen in der Verbraucherzentrale Berlin. Zu einem möglichen
Angebot sagte Gasag-Sprecher Klaus Haschker am Freitag nichts, aber
zum weiteren Verfahren: "Innerhalb der nächsten zwei Wochen wollen
wir die Prüfung des Urteils abgeschlossen haben und eine Lösung
vorlegen."
Für den Fall, dass die Gasag Ende August kein substantielles Angebot
vorlegt, erwägt die Verbraucherzentrale eine sogenannte
Einziehungsklage anzustrengen. Bei dem Verfahren würden ausgewählte
Kunden ihre Unterlagen und Ansprüche an die Verbraucherzentrale
abtreten. Diese würde die Fälle dann vor Gericht bringen. "In einem
ganz ähnlichen Fall hat die Verbraucherzentrale in NRW erst im Mai
den Versorger RWE erfolgreich in die Schranken gewiesen", sagte Bernd
Ruschinzik, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon 030/26009-260

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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