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Zeitarbeitern steht Kurzarbeitergeld zu - Bedingungen verbessert

Geschrieben am 30-07-2009

Frankfurt am Main (ots) - Was 2005 nicht möglich war, macht eine
Gesetzesänderung inzwischen möglich: Seit dem 1. Dezember 2008 können
auch Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen Kurzarbeitergeld (Kug)
bekommen. Darauf weist der in Frankfurt ansässige
Personaldienstleister Manpower Deutschland hin. Voraussetzung sei,
dass ein Kundenunternehmen für seine eigenen Stammmitarbeiter
ebenfalls Kurzarbeit beantrage. Erreicht wurde diese für die
Zeitarbeitsbranche neue Option durch eine entsprechende Änderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Mit dem "Kurzarbeitergeld plus"
sind rückwirkend zum 1. Juli 2009 aus Sicht der Unternehmen die
Rahmenbedingungen für Anträge auf Kurzarbeit sogar noch einmal
verbessert worden.

"Dank der Änderungen sind die Beschäftigten in der
Zeitarbeitsbranche jetzt auch hinsichtlich der Kurzarbeit den
Arbeitnehmern anderer Branchen gleichgestellt", betonte der
Arbeitsmarktexperte von Manpower, Marcel Pelzer. "Kurzarbeit trägt
zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei." Manpower bietet Pelzer zufolge
kurzarbeitenden Mitarbeitern die Chance, sich weiter zu
qualifizieren. Außerdem können sie an ehrenamtlichen Aktionen wie den
"24 HELP - Der Manpower Social Day" teilnehmen.

Bis zum Frühjahr dieses Jahres war die Zahlung von
Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche rechtlich unmöglich. Vor
diesem Hintergrund hatte das Bundessozialgericht in Kassel jüngst in
einem Fall aus dem Jahr 2005 entschieden, damals sei zu Recht kein
Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten einer Zeitarbeitsfirma
bewilligt worden (AZ B7 AL 3/08 R).

Wie die Neuregelungen funktionieren

Wird für die Stammbelegschaft eines Kundenunternehmens Kurzarbeit
eingeführt, können dort beschäftigte Zeitarbeiter ebenfalls
kurzarbeiten. Sie müssen nicht abgemeldet werden. Den
Kurzarbeitsantrag stellt das Zeitarbeitsunternehmen für seine
Mitarbeiter. Die früher geltende Verpflichtung eines 100-prozentigen
Arbeitsausfalls entfällt. Wie andere Arbeitgeber zahlt das
Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber den Beschäftigten in
Kurzarbeit für die von ihnen tatsächlich geleistete Arbeitszeit Lohn
und Gehalt. Die Agentur für Arbeit gleicht dem Zeitarbeitnehmer in
der Phase der Kurzarbeit entstehende Einkommensverluste über das
Kurzarbeitergeld teilweise aus.

Den Unternehmen erstattet die Bundesagentur für Arbeit die
Sozialversicherungsbeiträge vollständig vom siebten Monat des
Kug-Bezugs an. Dies gilt rückwirkend seit dem 1. Juli für die ab dem
1. Januar 2009 beantragte Kurzarbeit. Dieses sogenannte
"Kurzarbeitergeld plus" ist bis zum 31. Dezember 2010 begrenzt.

Originaltext: MANPOWER GmbH & Co. KG Personaldienstl.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56465
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Pressekontakt:

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Gesellschaft für Public Relations mbH
Dr. Andreas Bachmann
Mitteldicker Weg 1
63263 Neu-Isenburg (Zeppelinheim)
T: +49 (69) 69 5008 78
F: +49 (69) 69 5008 71
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