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TÜV Rheinland LGA testet aufblasbare Schwimmartikel: Vergifteter Badespaß / 25 Produkte aus Ländern am Mittelmeer geprüft / Hohe Belastung mit Weichmachern / 17 Produkte dürften in EU nicht verkauft w

Geschrieben am 29-07-2009

Nürnberg (ots) - Schlechte Qualität, hohe Belastung mit
Schadstoffen und ablösbare Kleinteile: Die Experten von TÜV Rheinland
LGA haben 25 aufblasbare Badeartikel aus fünf beliebten
Urlaubsländern rund ums Mittelmeer getestet. Das Ergebnis: 17 der
geprüften Produkte dürften innerhalb der Europäischen Union gar nicht
verkauft werden, weil sie die Anforderungen der geltenden
Sicherheitsnormen nicht erfüllen. "Wer in Urlaubslaune am Strand
aufblasbare Badeartikel oder Schwimmtiere kauft, geht ein doppeltes
Risiko ein. Einerseits ist die Qualität minderwertig. Das zeigt sich
an schlechten Materialien und schlechter Verarbeitung. Andererseits
sind Gefahren für die Gesundheit im Kauf gleich eingeschlossen -
besonders für Kinder", so Dr.-Ing. Wilhelm Schubert, Geschäftsleiter
bei TÜV Rheinland LGA in Nürnberg. Größtes Problem sei die nahezu
durchgängig hohe Belastung mit Weichmachern.

Gekauft wurden alle Freizeitartikel für 5 bis 10 Euro im Juni 2009
direkt am Strand in Griechenland, Italien, Kroatien, Spanien und der
Türkei - dort, wo üblicherweise auch viele Urlauber und Familien mit
Kindern Badespielzeug oder aufblasbare Freizeitartikel kaufen. Zu den
getesteten Artikeln gehören Luftmatratzen, Schwimmtiere, Schwimmringe
und Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder.

Die Prüfer von TÜV Rheinland LGA fanden in 21 der 25 untersuchten
Produkte hohe Konzentrationen von Phthalat-Weichmachern, die über den
für Spielzeug als Grenzwert vorgeschriebenen Konzentrationen lagen.
Bestimmte Phthalate stehen im Verdacht, hormonell zu wirken und
krebserregend zu sein. In sechs Produkten fanden sich Belastungen mit
Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser¬stoffen (PAK), die ebenfalls
über den in Deutschland empfohlenen Richtwerten für
Verbraucherprodukte lagen. Feste, vom Gesetzgeber vorgeschriebene
Grenzwerte gibt es für PAK nicht. PAK stehen ebenfalls im begründeten
Verdacht, das Erbgut zu verändern, Krebs erzeugend zu sein und die
Fortpflanzung zu beeinträchtigen. "Viele Hersteller und Importeure
dieser Billigprodukte halten sich an keinerlei Empfehlungen oder
Richtwerte für Schadstoffbelastungen. Anders sieht es bei großen
Handelsorganisationen oder Discountern aus, die über eine
funktionierende Qualitätssicherung verfügen", so Dr. Schubert.

Besonders negativ waren die Ergebnissen bei Luftmatratzen: Alle
sieben getesteten Luftmatratzen waren erheblich mit Phthalaten
belastet. Trotzdem dürfen diese Artikel in Europa vertrieben werden,
da es sich der Definition nach nicht eindeutig um Spielzeug handelt
und deshalb keine festen Grenzwerte bei Phthalaten und PAK
vorgeschrieben sind.

Neben den chemischen Analysen der Kunststoffe führten die Prüfer
von TÜV Rheinland LGA mechanische Tests durch. Hierbei ging es
insbesondere um die Gefahr von Kunststoffventilen oder anderen
Kleinteilen, die bei missbräuchlicher Benutzung durch kleine Kinder
abreißen und verschluckt werden könnten. Dazu werden Drehmoment- und
Zugprüfungen durchgeführt, die zwei Artikel nicht bestanden. Bei zwei
Badeartikeln für kleine Kinder besteht zudem die Gefahr, dass sich
die Kinder an einer befestigten Schnur strangulieren.

Ein weiteres Problem stellt die für die EU unzulässige und
teilweise gefährliche Gestaltung von Schwimmsitzen für Babys und
Kleinkinder dar. Nach der geltenden europäischen Norm EN 13138-3
müssen solche Schwimmsitze unter anderem gewährleisten, dass die
Kinder nicht kentern und im Notfall nicht im Sitz unter Wasser hängen
bleiben. Eine kindliche Gestaltung ist bei einem Verkauf in der EU
ebenfalls nicht zulässig, damit die Unterscheidung zu Spielzeug auf
den ersten Blick möglich ist: Schwimmhilfen sind kein Spielzeug,
sondern Lernhilfen. Bei sieben der getesteten Produkte werden diese
Vorgaben missachtet.

Alle Testergebnisse, Fotos und weitere Informationen unter
www.tuv.com/presse im Internet.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Rainer Weiskirchen, Pressesprecher Produkte, Tel.: 09 11/6 55 42 30
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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