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Gesetzliche Unfallversicherung: Gehörschutz wirkt nur bei richtiger Benutzung

Geschrieben am 27-07-2009

Berlin (ots) - Gehörschutz wirkt in der Praxis oft nicht so gut,
wie es die Herstellerangaben vermuten lassen. Der Grund: Gehörschutz
wird meist nicht richtig auf- und eingesetzt. So lautet das Ergebnis
einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der
Berufsgenossenschaft (BG) Metall Nord Süd. Der Bericht steht unter
www.dguv.de , Webcode d92618 zur Verfügung. Messungen an
Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln zeigen, dass Betriebe
regelmäßig Übungen zum korrekten Benutzen des Gehörschutzes anbieten
sollten, um ihre Mitarbeiter optimal zu schützen. Mehr Schutz von
vornherein bieten einfach zu verwendende Produkte, wie fertig
geformte Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken mit regelmäßiger
Funktionskontrolle durch den Hersteller.

Im März 2007 trat in Deutschland die Lärm- und
Vibrationsarbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie legt nicht nur fest,
dass die maximale Tagesbelastung durch Lärm 85 Dezibel (A) nicht
überschreiten darf, sondern sie fordert erstmals auch, dass die
dämmende Wirkung des Gehörschutzes hierbei berücksichtigt sein muss,
und zwar für jede Person und jede Situation. "Wir wissen aus einer
früheren Untersuchung und aus internationalen Studien, dass
Gehörschutz in der Praxis oft nur für eine sehr geringe Schalldämmung
sorgt", sagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im BGIA. "Die
Dämmwirkung, die der Hersteller angibt, bezieht sich nämlich auf
Messungen unter optimalen Laborbedingungen." In der Praxis hingegen
würde der Gehörschutz oft nicht richtig verwendet. Deshalb gibt es
bereits seit längerem Korrekturwerte, um die die Herstellerangaben
sich verringern.

Das BGIA hat nun festgestellt, dass die so genannten
Praxisabschläge auch heute noch weitestgehend zutreffen. Das
Hauptproblem ist nach wie vor die fehlerhafte Verwendung. Führt sie
zu dauerhafter Belastung des Gehörs über dem zulässigen Wert von 85
Dezibel (A), droht Lärmschwerhörigkeit. Zwischen den vielen modernen
Gehörschutzprodukten muss deshalb genauer unterschieden werden: So
ergeben sich für einfach zu handhabende Otoplastiken mit regelmäßiger
Funktionskontrolle die niedrigsten Korrekturwerte von drei Dezibel,
für Stöpsel, die der Träger vor Gebrauch formen muss, mit neun
Dezibel die höchsten. Liedtke: "Nur regelmäßiges Üben kann hier auf

Dauer die Schutzwirkung verbessern. Und: Wo mindestens viermal im
Jahr Übungen stattfinden, können die Praxisabschläge entfallen. In
besonders lauten Lärmbereichen ermöglichen erst diese Übungen
ausreichenden Schutz und damit das Arbeiten."

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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