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Sicher in die Zukunft starten / Der richtige Unfallversicherungsschutz für den Nachwuchs (mit Bild)

Geschrieben am 21-07-2009

Köln (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Den Großteil des Tages verbringen Kinder mit Toben und Spielen,
Rennen und Raufen. Ob auf dem Spielplatz, beim Sport oder auch im
Haushalt, der Nachwuchs ist vielen Gefahren ausgesetzt, die zu
Unfällen führen können - im schlimmsten Fall mit dauerhaften
körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Was viele Eltern
nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zwar Schutz
bei Unfällen, die sich in der Schule beziehungsweise im Kindergarten
oder auf dem Weg dorthin ereignen. Das bedeutet aber, dass ein Kind
im Durchschnitt nur circa sechs Stunden täglich gesetzlich
unfallversichert ist. Während der restlichen Zeit des Tages besteht
kein Unfallschutz, obwohl sich 70 Prozent aller Unfälle in der
Freizeit ereignen. Eltern sollten daher mit einer privaten
Unfallversicherung für ihre Kinder vorsorgen.

Kleiner Unfall - große Folgen

Ein Unfall, der dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen des
Kindes nach sich zieht, ist für die Eltern schlimm genug. Umso
fataler ist es, wenn zusätzlich hohe finanzielle Belastungen
hinzukommen. "Medizinische Behandlungen von Kindern sind zwar durch
die Krankenversicherung abgedeckt", so Bernd Mengel, Experte für
Unfallversicherungen von AXA, "kostspielige Folgeausgaben, zum
Beispiel verursacht durch die Pflege des Kindes oder einen
rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung, zahlt die Krankenversicherung
aber nicht." Viele Eltern sind sich dieser Versorgungslücke nicht
bewusst - ein Irrtum, der schnell zu einem finanziellen Problem
werden kann. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung
erst ab einem Grad der Erwerbsminderung von 20 Prozent Zahlungen
leistet. Wird ein Kind niedriger eingestuft, können für die Eltern
lebenslange finanzielle Belastungen entstehen, wenn das Kind zum
Beispiel infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen keinen Beruf
erlernen kann. Für einen umfassenden Versicherungsschutz ist deshalb
eine private Kinder-Unfallversicherung ratsam.

Sorgsam ausgewählt: der richtige Partner für den Ernstfall

Bei der Wahl einer passenden Police sollten verantwortungsbewusste
Eltern besonders folgende Punkte berücksichtigen:

Daheim und unterwegs: Eine private Unfallversicherung für Kinder
schützt rund um die Uhr und weltweit - auch im Urlaub und in der
Freizeit.

Unfall ist nicht gleich Unfall: Eltern sollten unbedingt darauf
achten, dass der Versicherungsschutz nicht nur Fälle umfasst, die
üblicherweise als Unfall definiert sind, wie beispielsweise ein Sturz
vom Fahrrad. Eine gute private Unfallversicherung kommt auch für
andere Schäden auf, wie zum Beispiel Nahrungsmittelvergiftungen,
Gesundheitsschäden durch Zeckenbisse, Schäden durch Ertrinken und
Ersticken, Tollwut und Wundstarrkrampf.

Invaliditätsleistungen: Der Invaliditätsgrad sagt aus, inwieweit
eine Person infolge eines Unfalls dauerhaft unter körperlichen oder
geistigen Beeinträchtigungen leidet. Gute Unfallversicherungen
zeichnen sich dadurch aus, dass die Versicherungsleistungen schon ab
einem Prozent Invaliditätsgrad gelten. Nur so ist ein ausreichender
Versicherungsschutz schon bei kleineren Einschränkungen
gewährleistet.

Unfallrente: In manchen Fällen können gesundheitliche Schäden
infolge eines Unfalls sogar verhindern, dass das betroffene Kind
einen Beruf erlernen und ausüben kann. Eine in die Versicherung
integrierte Unfallrente garantiert die Langzeitversorgung des Kindes
mit monatlichen Zahlungen - ein Leben lang.

Krankenhaustagegeld für zwei: Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist
schlimm genug für ein verletztes Kind. Wenn ein Elternteil mit dabei
sein darf, ist alles halb so wild. Gute Unfallversicherungen zahlen
ein Unfall-Krankenhaustagegeld auch für einen Elternteil.

Rundumschutz für kleine Abenteurer

Verantwortungsvolle Eltern sichern ihre kleinen Weltentdecker mit
einer privaten Unfallversicherung ab. Die AXA Versicherung etwa
bietet für Kinder zwei Versicherungsvarianten an: Eine
Risiko-Unfallversicherung zahlt bereits bei einem Invaliditätsgrad
von einem Prozent die vereinbarte Invaliditätssumme. Ab 75 Prozent
Invaliditätsgrad zahlt AXA beispielsweise sogar die doppelte
Leistung, bei 100 Prozent die dreifache Invaliditätsleistung. Darüber
hinaus sind bei guten Versicherern Assistance-Leistungen, wie zum
Beispiel Such-, Bergungs-und Rettungseinsätze, sowie
Kurkostenbeihilfe in die Risiko-Unfallversicherung integriert. Mit
weiteren Leistungen können Eltern die Police individuell an die
Bedürfnisse des Kindes anpassen - beispielsweise mit dem
Unfall-Krankenhaustagegeld: Liegt ein Kind (bis zwölf Jahre)
stationär im Krankenhaus, zahlt die Versicherung auch für einen
Elternteil den Krankenhausaufenthalt.

Für alle, die nicht nur die klassischen Leistungen einer
Unfallversicherung in Anspruch nehmen, sondern auch in die Zukunft
der Kinder investieren möchten, bieten einige Versicherer, wie zum
Beispiel AXA, Kinder-Unfallversicherungen mit garantierter
Beitragsrückzahlung (UBR) an. Gute Versicherungen zahlen hier im
Schadenfall eine Invaliditätsleistung schon ab einem Prozent
Invaliditätsgrad. Zusätzlich können Eltern eine monatliche
Unfall-Rente vereinbaren, die für das Kind ab einer 50-prozentigen
Invalidität ein Leben lang gezahlt wird. Nach Vertragsende der UBR
zahlt die Versicherung die Nettobeiträge komplett zurück - zuzüglich
einer attraktiven Überschussbeteiligung. Dies gilt auch, wenn das
Kind bereits Leistungen im Schadenfall in Anspruch genommen hat. Ein
weiterer Vorteil: Bei der Auszahlung können Eltern oder die
volljährigen Kinder zwischen einer Einmalzahlung oder einem
monatlichen Betrag wählen. Besonders Großeltern oder Paten können dem
Kind mit diesen Leistungen ein außergewöhnliches und sinnvolles
Geschenk für die Zukunft machen, zum Beispiel, indem die Beträge als
monatliches Ausbildungsgeld ausgezahlt werden.

Bildmaterial zur Pressemitteilung können Journalisten kostenfrei
herunterladen unter www.axa.de/bildarchiv. Abdruck honorarfrei bei
Quellenangabe "AXA Konzern AG".

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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