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Tochterfirma der Deutschen Telekom in Betriebsgeheimnisfall verklagt - US-amerikanisches Bundesgericht weist Klagabweisungsantrag zurück und bestimmt Fortführung des Falls von Sigma Six Technologies

Geschrieben am 16-07-2009

San Jose, Kalifornien (ots/PRNewswire) -

T-Systems Enterprise Services GmbH, eine in Deutschland ansässige
Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom (NYSE: DT), wurde von zwei
in den USA ansässigen Unternehmen vor dem US-amerikanischen
Bundesgericht wegen vorsätzlicher Vertragsstörung und unlauterem
Wettbewerbs angezeigt. In der im Dezember 2008 vor dem
US-amerikanischen Bezirksgericht von Nordkalifornien eingereichten
Klage wird behauptet, dass T-Systems bei Nagarro, Inc.
ServiceNet-Software in Auftrag gegeben hat, die einem der Kläger in
voller Sachkenntnis des bestehenden Entwicklungsvertrags für
ServiceNet mit Nagarro gestohlen worden war. T-Systems und seine
bedeutenden Unternehmenskunden weltweit (darunter mehrere bekannte
US-amerikanische Unternehmen) setzen ServiceNet als professionelle
Klienten-Bedieneroberfläche ein.

Sowohl T-Systems als auch Nagarro (ein in San Jose ansässiges,
ausgegliedertes Softwareentwicklungsunternehmen mit Backoffice in
Indien) wird in der 19-seitigen Klageschrift Vertragsbruch,
Entwendung von Betriebsgeheimnissen, unerlaubte Einmischung in
Verträge Dritter und unlauterer Wettbewerb nach kalifornischem Recht
vorgeworfen. In der Klage wird Schadensersatz in voraussichtlich
zweistelliger Millionenhöhe verlangt. Die Kläger haben vor Gericht
eine endgültige Verfügung beantragt, den beiden Beklagten und allen
mit ihnen zusammenarbeitenden Personen, u. a. allen Kunden von
T-Systems weltweit die Benutzung aller Versionen bzw. Formen von
ServiceNet zu untersagen.

Letzte Woche wies der Richter das US-amerikanischen
Bezirksgerichtes James Ware den Antrag von T-Systems auf Abweisung
der Klage aufgrund fehlender "personal jurisdiction" (interlokaler
und internationaler Zuständigkeit nach US-amerikanischer
Rechtsprechung), der Vertragsklausel zum zuständigen Gericht und der
Vertragsbestimmung zur Wahl eines deutschen Gerichtsstandes ab und
ordnete an, den Fall in der zweiten Jahreshälfte 2010 vor Gericht zu
bringen. Richter Ware entschied weiterhin, dass die Wahl eines
deutschen Gerichtsstandes zulässig aber nicht zwingend sei und das
Gericht entschied darüber hinaus, dass T-Systems seiner Verpflichtung
nicht nachgekommen sei, die "personal jurisdiction"- und falschen
Gerichtsstands-Argumente zu belegen. Im April hatte Richter Ware
Nagarros Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
abgelehnt. Harry Singh, Präsident und CEO des Klägers Sigma Six
Technologies, Inc., sagte: "Wir sind sehr darüber erfreut, dass das
Gericht entschieden hat, dass ein deutsches Unternehmen, das
eindeutig amerikanische Verträge missachtet, in amerikanischem Besitz
befindliche Software nutzt und amerikanische Unternehmen schädigt,
sich für seine Taten vor einem US-amerikanischen Gericht verantworten
muss. Wir sehen der weiterten Verfolgung unserer Klagen gegen
T-Systems und Nagarro mit Zuversicht entgegen und sind davon
überzeugt, dass unser Rechtssystem zu einem gerechten Ergebnis führen
wird."

Originaltext: Sigma Six Technologies, Inc.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75123
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75123.rss2

Pressekontakt:
Sigma Six Technologies, Inc., Tel.: +1-212-532-8008, E-Mail:
harrys@sigmaweb.com


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