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Brandheiße Gefahr beim Grillvergnügen / Unwissen und Leichtsinn können zu schweren Brandunfällen führen

Geschrieben am 22-06-2009

Köln (ots) - In den Sommermonaten gehört Grillen zu den
beliebtesten Freizeitbeschäftigungen in Deutschland. Sobald die
ersten Sonnenstrahlen ins Freie locken, ist die Luft allerorts von
köstlichen Düften erfüllt. Aber mit Beginn der Hochsaison für Steak,
Bratwurst und Co. steigt auch die Unfallgefahr: Durch Unachtsamkeiten
und leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer kommt es jährlich zu rund
4.000 schweren Grillunfällen in Deutschland - mehr als 500 davon mit
schwersten Verbrennungen, die bleibende gesundheitliche Schäden nach
sich ziehen. Auch hohe Sachschäden sind oft die Folge einer
Grillparty. Um finanziell abgesichert zu sein, ist eine private
Unfall- und Haftpflichtversicherung ratsam.

Es ist noch kein Grillmeister vom Himmel gefallen

Noch immer sind Holzkohlegrills bei Hobbybrutzlern beliebter als
Elektro- und Gasgrills. Doch der richtige und sichere Umgang mit
offenem Feuer will gelernt sein. Damit es nicht zu brenzligen
Situationen kommt, empfiehlt die AXA Versicherung die Einhaltung von
einfachen Vorsichtsmaßnahmen.

Richtiges Equipment ist das A und O

Bevor der kulinarische Freizeitspaß beginnt, sollte sicher
gestellt sein, dass der Grill ordnungsgemäß zusammengebaut ist. Auch
der kippsichere Stand im Windschatten und auf einem nicht brennbaren
Untergrund ist Voraussetzung für unfallfreies Grillen. Zum Schutz vor
fliegenden Funken oder Fettspritzern sind Grillhandschuhe und eine
Schürze ratsam. Zum Wenden des Grillguts immer eine lange Grillzange
mit hitzeisolierten Griffen verwenden. Generell gilt: Brennbare
Materialien wie Sonnenschirme oder wehende Kleidung sollten vom Grill
ferngehalten werden, da fliegende Funken sie entflammen können.
Löschmittel wie ein Eimer mit Wasser oder Sand sollten immer in
unmittelbarer Nähe bereitgehalten werden.

Finger weg von Brandbeschleunigern

Laut Brandexperten sind Brandbeschleuniger wie Spiritus oder
Benzin die häufigste Ursache für folgenschwere Unfälle beim Grillen.
Werden sie unüberlegt in die Flammen gegossen, können durch
explosionsartige Verpuffungen hohe Stichflammen mit Temperaturen von
bis zu 1800 Grad Celsius entstehen. Um ungewollt feurige Ereignisse
zu vermeiden, sollten daher nur ungefährliche Grillanzünder (zum
Beispiel Anzündwürfel) verwendet werden. Achtung: Die Anzündhilfe
muss vollständig verbrannt sein, bevor das Grillgut aufgelegt wird.
Auch bei herabtropfendem Fett ist Vorsicht geboten: Dieses kann sich
in der Glut entzünden und hohe Flammen schlagen. Spezielle
Grillschalen bieten Abhilfe. Von der Benutzung eines Föns zur
Brandbeschleunigung ist unbedingt abzuraten, da starker Funkenflug
entstehen kann, der besonders für die Augen gefährlich ist.

Sicherheit für Nachwuchs-Grillmeister

Insbesondere Kinder zieht offenes Feuer magisch an. Wenn kleine
Kinder in der Nähe spielen, sollte der Grill daher außer Reichweite
sein. Durch den vorbildlichen, verantwortungsvollen Umgang mit dem
Feuer und eine kindgerechte Aufklärung über mögliche Gefahren kann so
manches Unglück verhindert werden.

Grillen mit Happy End

Solange sich Glut im Grill befindet, muss dieser unbedingt im Auge
behalten werden. Auch wenn sich der fleißige Grillmeister nach
getaner Arbeit selbst ein Würstchen gönnt, darf der Grill nicht
unbeaufsichtigt sein. Freilaufende Hunde stellen ebenfalls eine
Gefahr dar, da sie den Grill umstoßen können. Vorsicht ist auch bei
der Entsorgung der Asche geboten: Scheinbar erloschene Glut, die mit
bloßen Händen berührt wird, kann zu schweren Verbrennungen führen.
Daher nur völlig erkaltete Asche in einem feuerfesten Behältnis
entsorgen und vorher vorsichtig mit Wasser ablöschen.

Gut geschützt durch private Unfall- und Haftpflichtversicherungen

Da Grillen ein Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche
Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls
auf. Damit bei bleibenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall keine
immensen Kosten auf den Geschädigten zukommen, ist eine private
Unfallversicherung sinnvoll. Diese schützt immer und überall -
natürlich nicht nur bei der Grillparty.

Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht auch die Gefahr,
umstehenden Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der
Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld und sogar Verdienstausfall
verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hierbei vor
weiteren finanziellen Überraschungen. Auch für Sachschäden, die durch
eigenes Verschulden entstehen, wenn beispielsweise nicht nur der
Grill, sondern auch Nachbars Veranda in Flammen steht, kommt die
private Haftpflichtversicherung auf.

Serviceinformationen:

Erste-Hilfe-Tipps für den Ernstfall

- Leichte bis mittelschwere Verbrennungen mindestens 15 Minuten
mit kaltem Wasser kühlen. Keine Eisbeutel verwenden, da starke
Kälte zusätzliche Gewebeschäden hervorrufen kann.

- Schwere Verbrennungen sind ein Fall für den Notarzt. Finger weg
von Hausmitteln wie Quark, Mehl oder Butter! Lebensmittel
enthalten oft Keime, die zu gefährlichen Infektionen führen
können. Die offenen Brandwunden mit einem sterilen Tuch aus dem
Verbandskasten abdecken.

- Wenn die Kleidung von Umstehenden Feuer gefangen hat, den
Geschädigten mit einer Decke (keine Kunstfaser) abdecken um die
Flammen zu ersticken.

Weitere Informationen für Kunden:
AXA Customer Care GmbH
Tel.: 01803 / 55 66 22 *
Fax: 0221 / 148-2 05 13
E-Mail: service@axa.de

* 9 ct je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abw.
Mobilfunktarif

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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