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Krankenkassen erstatten Antibabypille für junge Frauen / Tag der Apotheke am 18. Juni 2009: "Von klein auf in besten Händen"

Geschrieben am 12-06-2009

Berlin (ots) - Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für
die vom Arzt verschriebene Antibabypille bei Mädchen und jungen
Frauen bis zum 20. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag muss jedoch die
gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro in der Apotheke
geleistet werden. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres müssen junge
Frauen die ärztlich verordnete Antibabypille komplett selbst
bezahlen. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände im Vorfeld des diesjährigen Tags der Apotheke
aufmerksam, der am 18. Juni unter dem Motto "Von klein auf in besten
Händen" steht und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
thematisiert.

Die Antibabypille ist ein bewährtes Mittel zur
Schwangerschaftsverhütung bei Frauen. Sie ist
verschreibungspflichtig, d.h. ein Arzt muss vorher ein
Verordnungsformular ausfüllen. Dieses Rezept lässt sich dann in der
Apotheke einlösen. Da es unterschiedliche Präparate zu
unterschiedlichen Apothekenverkaufspreisen gibt, ist auch der Betrag
der zehnprozentigen gesetzlichen Zuzahlung unterschiedlich hoch -
mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Sofern der Arzt eine größere
Packung für mehrere Monate verordnet, lässt sich gegebenenfalls Geld
gegenüber mehreren Rezepten sparen. Dasselbe gilt natürlich auch für
die Bezahlung des Komplettpreises ab dem vollendeten 20. Lebensjahr.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch
unter www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Christian Splett, Pressereferent
Tel. 030-40004 -137, Fax -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de


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