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Ausschreibung gefährdet Neutralität des Presse-Grosso

Geschrieben am 10-06-2009

Köln (ots) - Der Bundesverband Presse-Grosso lehnt das einseitig
von der Bauer Vertriebs KG eingeleitete Verfahren zur Ausschreibung
eines Grosso-Vertriebsgebietes in Kiel ab. Er sieht darin einen
unzulässigen Verstoß gegen die Gleichbehandlungspflicht des
preisbindenden Verlags sowie eine unmittelbare Gefahr für die
medienpolitisch geforderte Neutralität des Pressegroßhandels.

Das Instrument der Ausschreibung ist mit den Anforderungen des
Bürgers an das Kulturgut Presse nach Vielfalt und
Überallerhältlichkeit nicht vereinbar. Gegenstand einer Ausschreibung
ist regelmäßig, dass mehrere "Bieter" in einen Wettbewerb eintreten.
Presse ist keine Ware wie jede andere. Der ungehinderte Wettbewerb um
die Gunst der Leser soll alleine am Presseregal erfolgen. Die Verlage
als Preisbinder sind verpflichtet, ihre Abnehmer gleich zu behandeln.
Der Pressegroßhandel ist aufgrund seines verfassungsmäßigen
Versorgungsauftrages und seiner Marktstellung zur Neutralität, d.h.
Gleichbehandlung aller Verlage und Titel, verpflichtet. Die
Bundesregierung hat die Vielfalt sichernde Bedeutung des
Presse-Grosso mehrfach, zuletzt in ihrem Medien- und
Kommunikationsbericht 2008, hervorgehoben.

Der Bundesverband Presse-Grosso hat mit Wirkung zum März 2009 mit
allen Verlagen, auch mit der Bauer Vertriebs KG, eine Vereinbarung
über neue Konditionen und Leistungen geschlossen. Diese ist die
verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit allen
Presse-Grossisten. Die Ausschreibung für den Vertrieb der Objekte der
Bauer Vertriebs KG in Kiel legt den Schluss nahe, dass in diesem
Grosso-Vertriebsgebiet einseitig eine weitere Optimierung der
Konditionen und Leistungen eingefordert wird.

Die Bauer Vertriebs KG ist hundertprozentige Tochter der Bauer
Media Group, Marktführer im Segment der Programm- und wöchentlichen
Frauenschriften. Der Verlag ist als Preisbinder und Marktbeherrscher
zur Gleichbehandlung der von ihm beauftragten Vertriebsunternehmen
verpflichtet. Das Landgericht Hannover hat in dem Verfahren Mügge
gegen Bauer Vertriebs KG auf die Beachtung des
Gleichbehandlungsgebots hingewiesen.

Das Verfahren der Ausschreibung ist im Pressevertrieb in
Deutschland aus gutem Grund noch nie angewendet worden. Es gefährdet
das bürgernahe System für den Vertrieb von Zeitungen und
Zeitschriften. Die Verlegerverbände und der Grosso-Verband haben in
der Gemeinsamen Erklärung 2004 ein gemeinsames Bekenntnis zu dem im
internationalen Vergleich einmaligen Grosso-Vertriebssystem
abgegeben. Die Systemessentials werden am effizientesten im Wege des
Alleinvertriebs aller Objekte durch den Vollsortimentsgrossisten
gewährleistet. Die vertrieblichen und wirtschaftlichen Folgen einer
Belieferung durch zwei Presse-Lieferanten für den Einzelhandel sind
seit März 2009 in den Vertriebsräumen Stade und Elmshorn zu
beobachten.

Die Bauer Vertriebs KG hatte dem Grossohaus Johann Carlsen GmbH &
Co. KG nach über 70jähriger Zusammenarbeit Anfang 2009 ohne Angabe
von Gründen die Auslieferung der Titel der Bauer Media Group zum
31.12.2009 gekündigt. Der Verlag will die Ausschreibungsunterlagen
auch den benachbarten Grosso-Unternehmen sowie interessierten
Unternehmen zugänglich machen.

Originaltext: Bundesverband Presse-Grosso e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62564
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62564.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de, Kontakt: Kai-Christian Albrecht
(ka@bvpg.de)


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