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Versorgungsausgleich neu geregelt - aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung gibt Auskunft

Geschrieben am 19-05-2009

Berlin (ots) - Erwerben Partner während der Ehe oder einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft Versorgungsansprüche, werden diese
als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen, die beiden zu
gleichen Teilen zustehen. Bei einer Scheidung werden daher die in der
gemeinsamen Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte mit dem
Versorgungsausgleich hälftig geteilt.

Der Versorgungsausgleich wurde jetzt umfassend reformiert. Die
Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass das neue
Recht ab 1. September 2009 für alle Scheidungen gilt, die ab diesem
Zeitpunkt eingereicht werden.

Ziel der Reform ist es, den Versorgungsausgleich künftig deutlich
zu vereinfachen. Zum Beispiel wurden die zuvor auf verschiedene
Gesetze verteilten Regelungen in einem Gesetz, dem
Versorgungsausgleichsgesetz, zusammengefasst. Auch das
Teilungsverfahren wurde neu geregelt, um zu gerechteren Ergebnissen
zu kommen.

Kernstück der Reform ist die "interne Teilung" der Anwartschaften.
Alle Versorgungsansprüche werden jetzt in dem System geteilt, in dem
sie entstanden sind. Das kann zum Beispiel die gesetzliche
Rentenversicherung oder die betriebliche Altersversorgung sein. Nach
dem bisherigen Recht wurden die Anrechte, unabhängig davon, aus
welchem Versorgungssystem sie stammten, überwiegend in der
gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben.

Die Deutsche Rentenversicherung hat aktuell eine Broschüre mit dem
Titel "Versorgungsausgleich: Das neue Recht" herausgegeben. Sie
informiert über die neuen Regelungen, erläutert Übergangsregelungen
und gibt Hinweise, was vom alten Recht bestehen bleibt. Die Broschüre
ist bei allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung erhältlich.
Bestellungen sind auch im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der Nummer
des kostenlosen Servicetelefons 0800 1000 4800 möglich.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89174
Fax: 030 865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de


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