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Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich

Geschrieben am 18-05-2009

Wiesbaden (ots) - Die Armutsgefährdungsquote ist in Deutschland in
den Bundesländern unterschiedlich. Gemäß der Definition der
Europäischen Union ist die Armutsgefährdungsquote der Anteil der
Personen, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median)
der Bevölkerung auskommen müssen. Während in Mecklenburg-Vorpommern
knapp ein Viertel (24,3%) und in Sachsen-Anhalt gut ein Fünftel
(21,5%) der Bevölkerung weniger als 60% des mittleren Einkommens in
Deutschland zur Verfügung hat, trifft dies in den südlichen
Bundesländern Baden-Württemberg (10,0%) und Bayern (11,0%) nur auf
rund ein Zehntel zu. Dies geht aus Berechnungen des Mikrozensus für
das Jahr 2007 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und
der Länder im Rahmen des Projekts "Sozialberichterstattung der
amtlichen Statistik" erstmals durchgeführt wurden.

Die Armutsgefährdungsquote betrug nach diesen Berechnungen im Jahr
2007 in Deutschland insgesamt 14,3%. Dabei gibt es insbesondere
zwischen Ost und West deutliche Unterschiede: Während in den neuen
Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung armutsgefährdet
waren, lag die Quote im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 12,9%
deutlich niedriger. Die Armutsgefährdungsquote war im Osten in nahezu
allen Altersgruppen höher als im Westen. Lediglich die Altersgruppe
der ab 65-Jährigen wies mit 9,3% im Osten eine geringere Quote auf
als im Westen mit 11,9%. Während die Armutsgefährdungsquote der
weiblichen Personen im Westen mit 13,5% höher lag als bei den
männlichen Personen (12,2%), waren im Osten keine
geschlechtsspezifischen Differenzen festzustellen (für Frauen und
Männer jeweils 19,5%).

Besonders von Armut bedroht sind erwerbslose Personen sowie
Alleinerziehende und deren Kinder. Auch hier sind im Ländervergleich
jedoch erhebliche Unterschiede festzustellen: Während die
Armutsgefährdungsquote der Erwerbslosen in Baden-Württemberg mit
40,3% im Jahr 2007 den niedrigsten Wert aufwies, waren in
Sachsen-Anhalt zwei Drittel aller Erwerbslosen (66,0%)
armutsgefährdet. Bei den Personen in Alleinerziehenden-Haushalten
waren die niedrigsten Quoten in den Stadtstaaten Berlin (28,6%) und
Hamburg (29,6%) festzustellen; die höchste Quote wies auch hier
Sachsen-Anhalt mit 53,7% auf.

Grundlage der Berechnungen der oben genannten
Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf
Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten
Bundesgebiet (Bundesmedian) errechnet. Den so ermittelten
Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine
einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.

Eine ergänzende Perspektive ergibt sich, wenn für die Berechnung
nicht der Bundesmedian, sondern die jeweiligen regionalen
Armutsgefährdungsschwellen zugrunde gelegt werden. Diese werden dann
anhand des mittleren Einkommens des jeweiligen Bundeslandes
(Landesmedian) errechnet. Aus dieser Perspektive fallen die
Unterschiede zwischen den Armutsgefährdungsquoten in den
Bundesländern deutlich geringer aus. Bei den aus dieser "regionalen
Perspektive" ermittelten Armutsgefährdungsquoten wiesen im Jahr 2007
Hamburg (16,8%) und Bremen (15,2%) die höchsten, Thüringen (12,9%)
und Baden-Württemberg (13,0%) die niedrigsten Werte auf.

Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten Indikatoren zur
Einkommensarmut und -verteilung für Bund und Länder wurden auf der
Grundlage des Mikrozensus berechnet. Der Mikrozensus ist die größte
jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner
Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche
Indikatoren zu berechnen.

Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen
grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in
Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung
von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen,
die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage
herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf
Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da
die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere
Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen.

Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl
hinsichtlich des zugrundeliegenden Einkommenskonzepts und der
Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns
unterscheiden.

Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und
Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den für
die Sozialberichterstattung relevanten Datenquellen und den
angewandten Berechnungsverfahren sowie Hinweise zu Ansprechpartnern
und weiteren Informationsquellen finden Sie im Internet-Angebot der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dieses neue
Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" nunmehr regelmäßig
aktualisiert und weiterentwickelt werden soll, steht im
Statistik-Portal unter folgendem Link zur Verfügung:
www.amtliche-sozialberichterstattung.de

Eine Übersicht über die Armutsgefährdungsquoten im Jahr 2007 auf
Länderebene - sowohl auf Basis des Bundes- als auch auf Basis des
jeweiligen Landesmedians - bietet die nachstehende Tabelle.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Bettina Mertel,
Telefon: (0611) 75-8705,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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