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ots.Audio: SEPA-Lastschrift - das einzige noch nicht umgesetzte SEPA-Instrument / Interview mit Peter Blasche, Direktor Zahlungsverkehr und Kartensysteme beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutsc

Geschrieben am 14-05-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Anmoderation:
Seit dem 28. Januar 2008 können Verbraucher nun schon europaweit
Überweisungen ausführen und bequem bargeldlos mit der Girocard
bezahlen. Das einzige Instrument, das innerhalb der so genannten
Single Euro Payments Area (SEPA) noch nicht funktioniert, ist die
SEPA-Lastschrift. Sie soll am 1. November 2009 kommen. Warum sich der
Start aber wahrscheinlich verzögert und welche Vorteile die
SEPA-Lastschrift vor allem auch für den Verbraucher hat, verrät Peter
Blasche, Direktor Zahlungsverkehr beim Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands, VÖB.

Fragen an Herrn Blasche:
1. Was bedeutet SEPA für den Verbraucher?
2. Wie funktioniert das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren?
3. Müssen bei der SEPA-Lastschrift dann eigentlich ähnlich wie bei
der herkömmlichen Lastschrift auch ganz normal Kontonummer und
Bankleitzahl eingetragen werden?
4. Und damit kann der Kunde dann Einzugsermächtigungen nicht nur in
Deutschland sondern auch europaweit erteilen?
5. Was passiert denn mit Einzugsermächtigungen, die der Kunde schon
erteilt hat, werden die dann automatisch in SEPA-Lastschriften
umgewandelt oder muss der Kunde die noch mal einzeln als
SEPA-Lastschrift ausfüllen?

Interview:

1. Was bedeutet SEPA für den Verbraucher?
O-Ton-Antwort 1 (11 Sek.): "Für den Verbraucher ergeben sich
erweiterte Möglichkeiten. Verfahren, die heute nur im Land, also nur
zwischen Banken in Deutschland möglich sind, sind dann auch
grenzüberschreitend möglich."

2. Wie funktioniert das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren?
O-Ton-Antwort 2 (43 Sek.): "Grundsätzlich funktioniert die
SEPA-Lastschrift so, wie heute die bekannte Lastschrift in
Deutschland. Rechtlich ist das in der SEPA-Lastschrift umgesetzt
durch ein so genanntes Mandat. Das wird vom Zahler unterschrieben -
so wie er heute eine Einzugsermächtigung unterschreibt, und damit
erteilt er dem Unternehmen die Erlaubnis, den Betrag abzubuchen. Und
gleichzeitig - das ist neu - erteilt er auch gegenüber seiner Bank
die Erlaubnis, die bevorstehende Abbuchung dann auch tatsächlich auf
seinem Konto zu belasten. Den Rest erledigen dann die Banken in
gewohnter Art und Weise, und das unabhängig davon, ob der
Verbraucher, ob das Unternehmen, ob die beteiligten Banken in
Deutschland oder in verschiedenen Ländern angesiedelt sind."

3. Müssen bei der SEPA-Lastschrift dann eigentlich ähnlich wie bei
der herkömmlichen Lastschrift auch ganz normal Kontonummer und
Bankleitzahl eingetragen werden?
O-Ton-Antwort 3 (26 Sek.): "Der Kunde muss in diesem Fall das
internationale Pendant für Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.
Das sind IBAN und BIC. Die entnimmt er dann zum Beispiel der Rechnung
oder dem Vordruck des Unternehmens. Außerdem ist das Mandat noch
durch eine Referenznummer gekennzeichnet, und bei Belastung erkennt
er durch diese Referenznummer, dass es sich genau auf diese
Unterschrift bezieht, die er geleistet hat."

4. Und damit kann der Kunde dann Einzugsermächtigungen nicht nur
in Deutschland sondern auch europaweit erteilen?
O-Ton-Antwort 4 (26 Sek.): "Das ist natürlich zunächst der Vorteil,
dass diese Lastschrift nicht nur in Deutschland funktioniert, sondern
überall in SEPA, in Europa, und das nach einheitlichen Vorgaben. Der
Kunde kann dann zum Beispiel die Stromrechnung des Ferienhauses in
Dänemark problemlos mit der SEPA-Lastschrift bezahlen, und damit auch
zum Beispiel Strafzettel für zu schnelles Fahren auf der Autobahn in
Österreich begleichen."

5. Was passiert denn mit Einzugsermächtigungen, die der Kunde
schon erteilt hat, werden die dann automatisch in SEPA-Lastschriften
umgewandelt oder muss der Kunde die noch mal einzeln als
SEPA-Lastschrift ausfüllen?
O-Ton-Antwort 5 (44 Sek.): "Aufgrund der rechtlichen Unterschiede
kann man Einzugsermächtigungen nicht einfach umdeuten in das Mandat
für die SEPA-Lastschrift. Hier ist also tatsächlich eine Neuerteilung
des SEPA-Mandates erforderlich, auch für bestehende
Vertragsbeziehungen zum Beispiel mit Ihrer Versicherung. Das ist
natürlich wirtschaftlich nicht umsetzbar. Das ist viel zu
kostenträchtig, deshalb präferieren wir eine durch den Gesetzgeber
gestützte Lösung, die dann rechtssicher eine Umdeutung der schon
vorliegenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate ermöglicht.
Andernfalls würde sich eben die SEPA-Lastschrift nur im
Neukundengeschäft nach und nach etablieren, und das kann dann
natürlich mehr als ein Jahrzehnt tatsächlich dauern."

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42234
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42234.rss2

Pressekontakt:
RA Dr. Stephan Rabe
Pressesprecher

Telefon: (0 30) 81 92 - 1 60
Mobil: (01 70) 24 76 702
E-Mail: stephan.rabe@voeb.de


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