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Arbeitsplatz in Gefahr - Was muss ich wissen? (Mit Bild) / Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer auch in der Krise

Geschrieben am 29-04-2009

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Die Krise hat den Arbeitsmarkt in Deutschland erreicht. Millionen
Beschäftigte fürchten schon um ihren Job. Die Advocard
Rechtschutzversicherung informiert Arbeitnehmer, was sie im Falle
einer drohenden Kündigung wissen müssen.

Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Auch in Krisenzeiten sind willkürliche Entlassungen in Deutschland
nicht erlaubt. Bevor es wirklich zu einer betriebsbedingten Kündigung
kommt, muss der Arbeitgeber eine ganze Reihe von Voraussetzungen
erfüllen: Laut Kündigungsschutzgesetz muss er plausibel nachweisen,
dass der Arbeitsplatz ersatzlos gestrichen werden muss und für den
Arbeitnehmer kein Wechsel innerhalb des Unternehmens möglich ist.
Schließlich muss der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte ausreichend
berücksichtigen.

Alter vor Fähigkeit?

"Die Sozialauswahl schützt dienstältere und unterhaltspflichtige
Mitarbeiter vor einer betriebsbedingten Kündigung", erklärt
Advocard-Expertin Anja-Mareen Knoop. Das heißt aber nicht, dass nur
den jüngsten Mitarbeitern gekündigt werden kann. "Mitarbeiter, auf
deren besondere Qualifikationen das Unternehmen angewiesen ist,
können von der Sozialauswahl ausgenommen werden", betont die Leiterin
der Advocard Rechtsabteilung

Nach der Kündigung: beraten lassen und Fristen einhalten!

Wird einem Arbeitnehmer vom Betrieb gekündigt, kann er sich mit
einer Kündigungsschutzklage wehren. Eine Klage beim örtlichen
Arbeitsgericht muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist gilt eine Kündigung als rechtswirksam, auch
wenn sie zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs rechtswidrig war. Anja-Mareen
Knoop, Advocard Rechtsexpertin: "Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig
ein Beratungsgespräch mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten
Rechtsanwalt zu führen. Außerdem ist zu beachten, dass die Kosten
eines Prozesses in erster Instanz von jeder Partei gezahlt werden
muss - unabhängig vom endgültigen Ausgang. Hier ist eine
Rechtsschutzversicherung sinnvoll, die das Kostenrisiko übernimmt."

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG Serviceplan Brand PR
Yorck von Hinüber Bernhard Fuchs
Heidenkampsweg 81 Haus der Kommunikation
20097 Hamburg 80250 München
Tel.: +49 40/2373 1279 Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: yorck.vonhinueber@advocard.de E-Mail: b.fuchs@brandpr.de


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