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IT-Branchenverband BIKT gegründet - Stellungnahme zu softwarebezogenen Patenten

Geschrieben am 15-04-2009

Hamburg (ots) - Der neu gegründete Bundesverband Informations- und
Kommunikationstechnologie BIKT stellte sich heute der Öffentlichkeit
vor. Der Branchenverband sieht seine Aufgabe in der Vertretung der
Interessen speziell kleiner und mittelständischer Unternehmen der
IKT-Branche.

Kernziele des Verbands sind die Innovationsförderung, die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen der IKT-Branche
und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von IKT-Anwendern. Im
Mittelpunkt stehen dabei Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Über reine Branchenthemen hinaus will sich der BIKT aber auch für
mehr gesellschaftliche Verantwortung in der IKT-Branche engagieren.

Den hohen Bedarf an einer neuen Plattform zur Bündelung
gemeinsamer Interessen zeigt die positive Resonanz bei etablierten
Branchenvereinigungen: Bereits zu Beginn kann der BIKT fünf namhafte
Verbände zu seinen Mitgliedern zählen: den Berufsverband Selbständige
in der Informatik (BVSI), die Kölner Internet Union (KIU), den
Linux-Verband sowie die Automationsverbände patentverein.de und Open
Source Automation Development Lab (OSADL).

Der Vorstand des BIKT besteht aus den Unternehmern Johannes
Sommer, Marco Schulze und Dirk Hillbrecht. Sie leiten eigene
Beratungs- und Softwareunternehmen in Hamburg, Freiburg und Hannover.

Von besonderer Bedeutung für den BIKT ist die Auseinandersetzung
mit den verschiedenen Aspekten des Urheberrechts, des Patentrechts
und anderer gewerblicher Schutzrechte. Anlässlich des aktuellen
Revisionsverfahrens beim Europäischen Patentamt (EPA) zur Frage der
Patentierbarkeit von Computerprogrammen hat der Verband eine
Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht, in der er sich
deutlich gegen die Erteilung softwarebezogener Patente ausspricht.

Die Stellungnahme des BIKT wurde vom Viersener Rechtsanwalt Rasmus
Keller basierend auf seiner vor kurzem veröffentlichten juristischen
Untersuchung ausgearbeitet. In dieser legt er ausführlich dar, dass
die Erteilung softwarebezogener Patente einen verfassungsrechtlich
nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Verwertungsrechte von
Softwareentwicklern darstellt. Die Erteilung derartiger Patente ist
demnach grundsätzlich nicht zulässig.

Angesichts der herausragenden Bedeutung der im EPA-Verfahren
aufgeworfenen Fragen für die gesamte IKT-Branche ermöglicht der
Verband Dritten bis Ende April den Beitritt zu seiner Stellungnahme.
Der Beitritt ist kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft
im BIKT. Die Stellungnahme wird im Namen aller Unterzeichner in das
aktuelle Verfahren beim Europäischen Patentamt eingebracht.

Mehr Informationen unter: www.bikt.de

Originaltext: BIKT e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75161
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75161.rss2

Pressekontakt:
BIKT - Bundesverband Informations-
und Kommunikationstechnologie e.V.
Kuhmühle 4
22087 Hamburg

Katharina Fölsche
Johannes Sommer
Tel.: 040 / 209 33 60 50
Fax: 040 / 209 33 60 59
E-Mail: presse@bikt.de


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