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Anwälte von Nadja Benaissa zur heutigen Erklärung der Staatsanwaltschaft Darmstadt

Geschrieben am 14-04-2009

Berlin (ots) - Als presserechtliche Vertreter von Frau Nadja
Benaissa erlauben wir uns, die Medien in Ansehung der obigen
Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf folgende Umstände
hinzuweisen:

Die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft steht nicht im Einklang
mit den geltenden Vorschriften des Landespressegesetzes. Durch eine
Indiskretion ist der Umstand der Festnahme unserer Mandantin an die
Medien gelangt.

Zudem hätte die Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen
dazu führen müssen, dass eine behördliche Erklärung über den
Tatvorwurf hier unterbleibt. Gegenwärtig geht es ausschließlich um
ein laufendes Ermittlungsverfahren, so dass der Grundsatz der
Unschuldsvermutung nicht nur durch den Staat, sondern auch durch die
Medien, zu beachten ist.

Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass eine
Berichterstattung rechtswidrig ist, wenn und so lange hier keine
Anklage erhoben wurde. Das gilt umso mehr, als die Sachverhalte, die
jetzt zum Gegenstand des Vorwurfes gemacht wurden, mehrere Jahre
zurück liegen und die Intimsphäre der Mandantin betreffen. Für ein
aktuelles strafrechtliches Verhalten unserer Mandantin gibt es keine
irgendwie gearteten Anhaltspunkte.

Bis zum heutigen Tage ist in keiner Weise darüber hinaus bewiesen,
dass unsere Mandantin verantwortlich ist für eine HIV-Infektion einer
anderen Person.

Vor diesem Hintergrund bitten wir auch namens und in Vollmacht der
Mandantin, diese Umstände hinreichend zu berücksichtigen. Wir gehen
darüber hinaus davon aus, dass die hier in Rede stehende
Untersuchungshaft unverzüglich aufgehoben wird, da keine Haftgründe
gegeben sind. Weiterhin sind wir der Auffassung, dass auch hier der
Haftbefehl aus den dargelegten Gründen ein Übermaß darstellt.

Originaltext: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62754
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62754.rss2

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz
Dr. Schertz Rechtsanwalt
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin

Tel.: 030 880015-0
Fax: 030 880015-55
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de
Internet: www.schertz-bergmann.de


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