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Fragwürdige Argumente für Internet-Sperren / c't bezweifelt Zahlen des Bundesfamilienministeriums

Geschrieben am 09-04-2009

Hannover (ots) - Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen
gründet ihr umstrittenes Vorhaben zur Errichtung von
Kinderpornografie-Sperren im Internet auf fehlinterpretierte
Statistik. Die angeblichen Fakten erweisen sich bei näherer Analyse
als nicht belegbar, so das Computermagazin c't in seiner aktuellen
Ausgabe 9/09.

Den dringenden Handlungsbedarf leitet die Familienministerin unter
anderem aus der drastischen Zunahme der Kriminalität auf diesem
Gebiet ab, die das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet haben soll. c't
hat die Zahlen hinterfragt und festgestellt, dass sie keine
Aussagekraft für die politische Debatte haben. In der oft zitierten
Statistik erfasst das BKA jede Ermittlung bei einem Anfangsverdacht,
sie besagt nichts über die Zahl der schlussendlich nachgewiesenen
Straftaten.

Für die Fallzahlensteigerung zwischen 2006 und 2007 gibt es viele
Gründe, beispielsweise die bessere Ausbildung und Ausstattung der
Ermittler. Dass sich das Problem tatsächlich verschärft hat, ist
dagegen eher unwahrscheinlich. So waren im Jahr 2007 im Zug einer
einzigen Polizeiaktion 12000 Bürger in Verdacht geraten, von denen
nun viele in der Fallstatistik stehen. In mehreren Bundesländern ist
der größte Teil dieser Fälle unterdessen ad acta gelegt worden, ohne
dass sich der Verdacht bestätigt hätte. Bisher wurde keine einzige
Verurteilung bekannt.

Auch die anderen Argumente von der Leyens erwiesen sich als nicht
stichhaltig, so c't: Die geplanten Internet-Sperren seien leicht zu
umgehen. Sie würden nicht dazu führen, dass organisierte
Kinderpornohändler weniger Geld verdienten. Erfahrungen aus
skandinavischen Ländern, die solche Sperren bereits eingeführt haben,
bestätigen dies. Gehandelt wird das grauenhafte Material nämlich
längst fast ausschließlich in geschlossenen Zirkeln im Internet.

Das Experiment eines Kinderschutzvereins hat gezeigt, dass
Kinderporno-Webseiten, die lange auf einer dänischen Sperrliste
standen, innerhalb weniger Stunden aus dem Netz genommen werden
konnten. Offenbar war es für die Behörden einfacher, die Seiten
auszublenden, als sie entfernen zu lassen. "So sind die Inhalte für
den normalen Surfer vielleicht nicht mehr sichtbar, aber für die
Pädokriminellen umso länger", kritisiert c't-Redakteur Holger Bleich.

Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf ist keine Überprüfung der
verschlüsselten Sperrliste des BKA durch Richter oder Parlamentarier
vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hält c't-Redakteur Bleich die
vorgesehene Gesetzesänderung für bedenklich: "Es wird mit
zweifelhaften Argumenten Handlungsdruck aufgebaut, um eine
Sperr-Infrastruktur einzuführen, die keiner demokratischen Kontrolle
unterliegt. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch könnte als Vehikel
genutzt werden, um ganz andere politische Ziele zu erreichen."

Titelbild c't 9/2009
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ct/09/ct092009.jpg

Hinweis für Hörfunkredaktionen:
Ein Radiobeitrag zu diesem Thema sowie
O-Töne von c't-Redakteur Holger Bleich sind unter 05 11/2 79 15 60
beim c't-Hörfunk-Service abrufbar. Unter www.radioservice.de steht
das Angebot für akkreditierte Hörfunkredakteure auch im MP3-Format
zum Download bereit.

Originaltext: c't
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7833
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7833.rss2

Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen
Anja Reupke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 [0] 511 5352-561
Telefax +49 [0] 511 5352-563
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