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Bundesverfassungsgericht gibt Eilantrag des Rundfunk Berlin Brandenburg im Wesentlichen statt

Geschrieben am 07-04-2009

Berlin (ots) - In einem Beschluss vom 3. April hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Eilantrag des Rundfunk
Berlin Brandenburg (rbb) in wesentlichen Punkten stattgegeben. Nach
der Entscheidung des Gerichts ist es nun möglich, Lichtbild- und
Fernsehaufnahmen vom Angeklagten und seinem Verteidiger im so
genannten Koma-Saufprozess vor dem Berliner Landgericht anzufertigen.
Das Gesicht des Angeklagten muss dabei anonymisiert werden.

Der Vorsitzende Richter des Berliner Landgerichts hatte darauf
verwiesen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger nicht gezwungen
werden können, sich vor Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal
aufzuhalten und sich Film- und Fotoaufnahmen zu stellen. Beiden wurde
vom Vorsitzenden Richter gestattet, den Sitzungssaal erst zu
betreten, nachdem die Bildberichterstatter den Raum wieder verlassen
hatten. In den Verhandlungspausen und nach Ende der Verhandlung
untersagte der Richter die Aufnahmen im Gerichtssaal gänzlich.
Dadurch war der rbb als Poolführer der öffentlich-rechtlichen Sender
an der Bildberichterstattung vom Angeklagten und seinem Verteidiger
im Gerichtssaal vollständig gehindert.

Dagegen hat der rbb Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese mit
einem Eilantrag verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Eilbeschluss nun festgelegt, dass dem Rundfunk eine "tatsächlich
realisierbare Gelegenheit" gegeben werden muss, Aufnahmen vom
Geschehen im Sitzungssaal in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligter
anzufertigen. Die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht
noch aus.

rbb-Fernsehdirektorin Claudia Nothelle: "Mit seiner Entscheidung
hat das Bundesverfassungsgericht die Rundfunk- und Pressefreiheit
gestärkt. Es wird auch weiterhin möglich sein, von wichtigen
Prozessen angemessen in Bild und Ton zu berichten."

Im so genannten Koma-Saufprozess wird seit Februar 2009 gegen
einen ehemaligen Berliner Gastwirt verhandelt, der sich zahlreicher
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und einer Körperverletzung mit
Todesfolge strafbar gemacht haben soll. Er soll im Februar 2007 mit
einem damals 16-jährigen Gast ein Wetttrinken veranstaltet haben, an
dessen Folgen der Jugendliche verstarb.

Für Rückfragen:
Ralph Kotsch, Unternehmenssprecher
(030) 97993-12100

Originaltext: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51580
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51580.rss2

Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Presse und Information

Masurenallee 8 - 14|14057 Berlin
Tel +49/30/97 99 3-12 100/01
Fax +49/30/97 99 3-12 109
presse@rbb-online.de
www.rbb-online.de/presse


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